Merken

Missbrauchsfall nach 15 Jahren vor Gericht

Ein Pakistaner soll sich an der elfjährigen Tochter seiner damaligen Lebenspartnerin aus Ebersbach vergangen haben.

Teilen
Folgen
NEU!

Ebersbach/Görlitz. Einen 44 Jahre alten Pakistaner holt vor dem Landgericht Görlitz seine Vergangenheit ein. Er muss sich gegen einen Vorwurf verteidigen, der auf der Verständnisskala aller Verbrechen ganz weit unten steht – schwerer sexueller Missbrauch von Kindern – und das 34 Mal. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei und bis zu zehn Jahren.

Die angeklagten Taten liegen lange zurück, sehr lange. Der Pakistaner, der heute in Taunusstein lebt, hat laut Anklage von 1997 bis 2001 mit einer Frau aus Ebersbach in einer Lebensgemeinschaft zusammengelebt. Die Frau hat eine Tochter, an der sich der Mann ab dem 4. Oktober 2000 bis zum Juli 2001 vergangen haben soll. Erst habe er sie nur angefasst, spätestens aber ab November 2000 einmal pro Woche Geschlechtsverkehr vollzogen, liest Staatsanwalt Jürgen Ebert aus der Anklageschrift vor. Das Mädchen war damals elf Jahre. Dazu sei er nachts in das Bett des Kindes gegangen oder habe das Mädchen in das Bett seiner (abwesenden) Frau getragen. Er habe ein Kondom benutzt. Auf die Zahl der 34 Misshandlungen kommt die Staatsanwaltschaft wegen der Tatdauer (November bis Juli), zieht dabei den Monat Juni 2001 ab, weil da der Angeklagte wohl nachweislich nicht da war.

Der Pakistaner sagt vor Gericht zu den Vorwürfen nichts, bestreitet aber offensichtlich, dass es diese Taten gegeben hat. Sein Verteidiger jedenfalls wollte bereits die Verlesung der Anklageschrift verhindern. Begründung: Die Aussage des Opfers sei nicht zutreffend und beinhalte Widersprüche. Die Anklage sei unter subjektiv falschen Voraussetzungen zustande gekommen. Richter Theo Dahm lehnte den Antrag des Verteidigers, die Anklage nicht zu verlesen, zwar ab. Aber es wurde schon da klar, wie schwierig es in diesem Verfahren wird, zu einer hinreichenden Überzeugung zu kommen, was damals wirklich geschah – vor inzwischen 15 Jahren.

Am ersten Verhandlungstag, am Montag, sagte dann auch das mutmaßliche Opfer aus – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Anders als ursprünglich geplant, wurde das Verfahren nicht gestern fortgesetzt. Das Gericht entschied, dass es weitere Zeugen aus dem Umfeld der damaligen Familie laden will. Als neuer Termin dafür wurde der 21. April festgelegt. (fth)