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Missbrauchs-Story entpuppt sich als Lügenmärchen

Das Landgericht hat gestern den Fall eines Mannes entschieden, der sich an seiner minderjährigen Stieftochter vergangen haben soll. Das Urteil: Freispruch.

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Von Stefan Schramm

Seit Eingang der Anzeige vor drei Jahren stand er im Verdacht, seine Stieftochter sexuell missbraucht zu haben. Sechs lange Verhandlungstage war er der Mittelpunkt eines Prozesses an den Bautzener Außenkammern des Landgerichts Görlitz, der gestern zu seinen Gunsten endete. Mit dem Urteil in dem Fall um den mittlerweile in Berlin lebenden 54-jährigen Familienvater löste sich eine lange Liste von Vorwürfen in Staub auf, die sehr schwer wogen. Ganze 156-mal wollte seine Stieftochter nachts in einer Bautzener Wohnung von ihm zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sein. Die Taten sollten sich 2006 bis 2008 abgespielt haben, als das Mädchen 14 bzw. 15 Jahre alt war, und wären, sofern sie das Gericht als erwiesen angesehen hätte, mit einer ca. fünfjährigen Haftstrafe für den Angeklagten ausgegangen. Doch alles war nur eine dreiste Lügengeschichte der nunmehr 21-jährigen Frau, wie sich spätestens gestern herausgestellt hat. Der vermeintliche Kinderschänder wurde freigesprochen.

Schon an den ersten beiden Verhandlungstagen vor mehr als zwei Wochen hatte sich abgezeichnet, dass an der Sache etwas faul ist. Die Angaben, die das „Opfer“ gegenüber der Polizei, der Gutachterin und dem Gericht gemacht hat, wollten nicht so recht zusammenpassen. Und zu den Zeugenaussagen des Lebensgefährten und der 41-jährigen Mutter passten sie auch nicht. Teils gravierende Widersprüche taten sich auf, die die Große Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichts-Vizepräsidentin Ulrike Becker frühzeitig zweifeln ließen. Dennoch kam die Kammer nicht an einer ausführlichen Beweisaufnahme vorbei.

Für ein Missbrauchsopfer „ungewöhnlich detailarm“ seien die Schilderungen der angeblichen Vorfälle durch die 21-Jährige gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Einige Passagen der Aussage wurden gar widerlegt. Dass zum Beispiel der Angeklagte immer nach Feierabend in seiner Gaststätte zur Stieftochter ins Bett gekommen sei, konnte nicht stimmen, da er im fraglichen Tatzeitraum gar keine Kneipe betrieb, wie aus Gewerbeunterlagen hervorging.

Der Mann ist kein Kinderschänder. Im Gegenteil: zu seiner Stieftochter unterhielt er eine gute, sogar liebevolle Beziehung, so die vorsitzende Richterin. Dies gehe aus Briefen hervor, die in dem Verfahren verlesen wurden. Auch Aussagen von Zeugen aus dem Umfeld der Familie hätten dies bestätigt. Mitarbeiterinnen des Jugendamtes konnten dem Gericht ebenfalls nicht von Auffälligkeiten berichten, die auf einen sexuellen Missbrauch hindeuteten. Selbst die psychologische Sachverständige konnte in ihrem Gutachten den Verdacht nicht erhärten, dass solch ein Vergehen vorlag.

Das genügte dem Gericht. Die Unschuld des Angeklagten sah es als erwiesen an. Einen Freispruch hatte nicht nur der Verteidiger gefordert, sondern auch die Nebenklage und die Staatsanwaltschaft, die nach der Urteilsverkündung dann auch sogleich ihren Revisionsverzicht erklärte.

Was bleibt, ist die Frage nach einem möglichen Motiv der Zeugen für den von ihnen geschmiedeten „Komplott“, wie es der Verteidiger nannte. Spielte ein Familienstreit um das Sorgerecht der beiden jüngeren Kinder des Angeklagten und dessen Ex-Frau, der Mutter der Nebenklägerin, eine Rolle? Entstand die ganze Sache aus einer Notlüge der heute 21-Jährigen heraus, die zwar keine Jungfrau mehr war, aber ihrem Lebensgefährten sagte, noch nie zuvor einen Freund gehabt zu haben? Oder wollte sich der Lebensgefährte am Stiefvater seiner Freundin rächen, weil der ihn abgelehnt hatte? All das seien mögliche Optionen, „aber es bleibt spekulativ“, so der beisitzende Richter Heiko Philippi. Denn die Indizien für die Unschuld des Angeklagten seien so klar gewesen, dass sich das Gericht mit diesen Fragen nicht habe befassen müssen. Die Staatsanwaltschaft dürfte nun prüfen, ob bei den Zeugen ein Verdacht auf uneidliche Falschaussage besteht.