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Missbrauch beim Familientreffen

Über sechs Jahre hinweg begrapscht ein Mann unbemerkt die Tochter seiner Cousine. Nun stand er vor Gericht.

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© dpa

Von Eric Weser

Riesa. Es hat Tradition: Jedes Jahr treffen sich die Familie von Uwe R.* und die seiner Cousine aus Großenhain. Mal in der Röderstadt, mal in der Heimatstadt von Uwe R. Den Cousin und die Cousine verbindet mehr, als dass sie gemeinsame Vorfahren haben. Man ist sehr gut befreundet. Auch die Kinder beider Familien kommen gut miteinander klar. Doch die Idylle trügt.

Was niemand ahnt: Bei den regelmäßigen Treffen vergeht sich Uwe R. ab 2008 immer an wieder Manja F.*, der großen Tochter seiner Cousine. Das erste Mal im Frühjahr 2008, als er sich nachts ins Kinderzimmer schleicht und das Mädchen unter ihrem Pyjama begrapscht. Manja F. ist damals noch keine zehn Jahre alt. Auch bei Treffen 2010 und 2012 begibt sich Uwe R. nachts unbemerkt zur Tochter seiner Cousine und betatscht sie an der Brust und zwischen den Beinen. Ein andermal legt er ihre Hand an sein Geschlechtsteil.

Die Kinder schlagen Alarm

Im Herbst 2014 gibt es erneut ein Treffen der Familien in Großenhain. Diesmal fasst Uwe R. einer Zwölfjährigen an die Brust, die Übernachtungsgast im Haus der Familie seiner Cousine ist. Nur ein paar Minuten später fasst er die jüngere Tochter seiner Cousine an, die daneben im Bett liegt. Nach diesem Übergriff schlagen die Kinder Alarm. Es kommt zur Anzeige. Jetzt musste sich Uwe R. vorm Riesaer Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verantworten.

In der Hauptverhandlung lässt der 49-Jährige über seinen Verteidiger vollumfänglich einräumen, dass er die Taten begangen hat. Uwe R. unterziehe sich wegen seiner Taten seit Ende 2014 einer Psychotherapie, so der Anwalt weiterhin. Später im Prozess wird auch bekannt: Uwe R., der selbst Vater zweier Kinder im Teenageralter ist, hat sich bei den drei Opfern seiner Übergriffe und deren Familien schriftlich entschuldigt und insgesamt 5 500 Euro Schmerzensgeld an sie gezahlt.

Richter Herbert Zapf interessiert sich in der Verhandlung für das Verhältnis von Uwe R. zu Manja F. „Normal“ nennt der Angeklagte die Beziehung, die offenbar lange gar keine sexuelle Komponente hatte. Dass er das Mädchen später anfasste, das sei „in ihm drin“, sagte Uwe R. bei Gericht. Manja F. habe auch keine Abneigung gezeigt. Sie „wollte mehr wissen“ und habe „fast mitgemacht“, sagte Uwe R. dem Gericht. Erst später habe sie sich distanziert.

Kontakt abgerissen

Die heute 16-Jährige verfolgte mit ihrer Mutter und ihrer jüngeren Schwester den Prozess von der Zuschauerbank aus. Uwe R. hatte den Jugendlichen die Zeugenaussage erspart. Richter Zapf wandte sich dennoch an die beiden und ihre Mutter, erkundigte sich danach, wie die Familie mit dem Geschehenen klarkommt. „Ich weiß nicht so richtig, wie man damit umgehen soll“, so die Mutter. Der Kontakt zur Familie von Uwe R. sei abgerissen. Ihre große Tochter verkrafte die ganze Sache gut. Das kleinere Mädchen komme jedoch gar nicht damit klar, sie leide. Auch, weil seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Uwe R. der Kontakt zu dessen Familie abgebrochen ist. Der fehlende Kontakt Uwe R.s fast gleichaltrigen Tochter mache ihrer Jüngsten sehr zu schaffen, so die Mutter.

Das Schöffengericht um Richter Zapf verurteilte Uwe R. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Dem Angeklagten hielten das Gericht zugute, dass er sich entschuldigt, nicht auf Zeugenaussagen seiner Opfer bei Gericht bestanden und Schmerzensgeld gezahlt hatte. Schwer wiege hingegen, dass die Taten über Jahre hinweg passiert seien. Das in ihn gesetzte Vertrauen habe Uwe R. massiv missbraucht. Weil Uwe R. jedoch arbeitet, Familie hat, nicht vorbestraft ist und sich in Therapie befindet, sehe seine Prognose günstig aus. Richter Zapf machte dem Verurteilten aber klar: Sollte er jetzt erneut übergriffig werden, muss er ins Gefängnis.

*Namen von der Redaktion geändert