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Mini-Quad beschlagnahmt

Dass die Polizei das Spielzeug seines Sohnes einkassiert, irritiert einen Gröditzer. Doch die Beamten haben gute Gründe.

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© Sebastian Schultz

Von Eric Weser

Gröditz. Nichts deutet darauf hin, dass es Ärger geben würde an diesem Mittwochnachmittag in Gröditz. Mehrere Eltern und Kinder sind im Freizeitpark an der Wainsdorfer Straße vor Ort. Es wird gespielt, geredet und gelacht – als sich die Polizei vom Kanal her nähert. Offenbar erkennen die Beamten ein Problem, denn der Streifenwagen fährt plötzlich über die Bordsteinkante und den Fußweg, umkurvt um eine Betonstele und kommt den Schotterweg entlang. Wie sich zeigt, haben die Beamten einen Jungen im Blick, der dort mit einem Miniquad hin- und herfährt. Wenig später ist der Neunjährige sein Gefährt los.

Die nahm das Mini-Quad seines Sohnes mit. Das fanden viele Eltern, die die Szene beobachteten, überzogen.
Die nahm das Mini-Quad seines Sohnes mit. Das fanden viele Eltern, die die Szene beobachteten, überzogen. © Falko Meding

So schildert es Falko Meding. Der Gröditzer ist der Vater des Steppkes mit dem Quad und war am Mittwoch mit seiner Frau vor Ort. Meding kann noch immer nicht fassen, was da passiert ist. Vor allem, weil die Beamten ziemlich schroff aufgetreten seien. Statt einer Begrüßung hätten die Polizisten sofort scharf nachgehakt, zu wem das Kind mit dem Quad gehört. In der anschließenden Diskussion ließen sie dem Familienvater zufolge nicht mit sich reden. Das kleine Fahrzeug kassierten sie ein.

Falko Meding fühlt sich behandelt wie ein Verbrecher, obwohl er nach eigenen Angaben noch nie Probleme mit dem Gesetz hatte. Er sei unbescholten, sagt der freundlich wirkende Gröditzer, der bei Wacker Chemie in Nünchritz arbeitet.

Das Miniquad seines Sohnes habe er eigenhändig auf einen Elektroantrieb umgebaut, erzählt er. Bis zu 25 Stundenkilometer könne es fahren. Aber letztlich sei es doch nur ein Spielzeug, mit dem der Junge im Freizeitpark-Gelände und damit außerhalb des Straßenverkehrs unterwegs gewesen sei, meint Meding. Die Top-Geschwindigkeit habe sein Sohn nicht ausgereizt. „Das wäre ihm zu schnell.“

Die Polizei bewertet die Sache anders. „Das Quad ist eben kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug“, sagt Riesas Revierleiter Hermann Braunger. Und wenn die schneller als sechs Stundenkilometer fahren können, brauchen sie eine Zulassung. Die haben die Mini-Quads aber meist nicht, deswegen dürfen sie nur auf Privatgelände oder extra eingerichteten Strecken gefahren werden. Der Gröditzer Freizeitpark hingegen gehöre zum öffentlichen Verkehrsraum, so Braunger.

Über diese Rechtslage haben die Polizisten Falko Meding am Mittwoch bereits vor Ort aufgeklärt. Trotz allem findet es der Gröditzer unverhältnismäßig, dass die Beamten gleich zur Konfiskation übergingen. „Hätte es nicht auch eine Ermahnung oder ein kleines Verwarngeld getan?“

Laut Riesas Revierleiter Braunger gab es für seine Kollegen keinerlei Ermessensspielraum, da es sich um Straftaten handelte. Zum einen hätten die Eltern zugelassen, dass das Kind ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Zum anderen sei das Ganze ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Anders als bei Ordnungswidrigkeiten könne da kein Auge zudrückt werden, Stichwort Strafverfolgungszwang.

Das sonstige Verhalten seiner Mitarbeiter will Hermann Braunger nicht bewerten. „Dazu kann ich nichts sagen, weil ich nicht dabei war.“ Den Eltern stehe es aber frei, den Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu gehen.

Und wie geht es nun mit dem Quad-Fall weiter? Das Fahrzeug werde jetzt zunächst technisch begutachtet, so Hermann Braunger. Über alles Weitere entscheide die Staatsanwaltschaft. Da der Sohn als Minderjähriger nicht schuldfähig sei, könnte es zum Strafverfahren gegen die Eltern kommen. Möglich aber auch, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. Das kleine Quad wird die Familie wohl erst einmal mindestens vier Wochen nicht wiedersehen.