Freitag, 07.12.2012
Milde Strafen und Freispruch im Prozess um Störtebeker-Schädel
Vor fast drei Jahren verschwand der Schädel des berüchtigten Seeräubers Störtebeker aus einem Hamburger Museum. Nach einem skurrilen Prozess fiel jetzt das Urteil gegen drei Angeklagte.
Hamburg. Im Prozess um den spektakulären Diebstahl des Störtebeker-Schädels aus einem Hamburger Museum hat das Amtsgericht den 38-jährigen Haupttäter zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Ein 40-Jähriger muss eine Geldstrafe von 2.000 Euro zahlen, weil er den Schädel versteckte. Dabei war auch einer frühere Verurteilung berücksichtigt worden. Das Gericht folgte in seine Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Ein 50-Jähriger, der bei dem Diebstahl beteiligt gewesen sein soll, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Verteidiger hatten alle auf Freispruch plädiert.
Vor fast drei Jahren sollen die heute 38 und 50 Jahre alten Angeklagte den Totenkopf aus dem Museum für Hamburgische Geschichte gestohlen haben. Der Schädel, der dem berüchtigten Seeräuber Klaus Störtebeker zugeordnet wird, war in dem Museum nicht besonders gesichert. Der dritte Beschuldigter (40) war angeklagt, dass er den Kopf als Hehler verkaufen wollte.
Anwältin Leonore Gottschalk-Solger - sie vertrat den 40-Jährigen - hatte immer wieder die Echtheit des Schädels in Zweifel gezogen. Sie hatte argumentiert, der Schädel könnte auch von einem namenlosen Hingerichteten aus dem Mittelalter stammen. Das Gericht betonte jedoch am Freitag, für das Urteil habe es keine Rolle gespielt, ob es der Schädel des berühmten Piraten gewesen sei oder eines anderen.
Störtebeker, der mit seinen Gefährten Nord- und Ostsee unsicher machte, war um 1401 im Hafen der Hansestadt enthauptet worden. Angeblich wurde ihm versprochen, dass alle seine Männer am Leben gelassen werden, an denen der Geköpfte noch vorbeilaufen könne. An elf von ihnen, so besagt die Legende, ging er vorüber, bevor er zu Boden fiel. Trotzdem seien auch sie hingerichtet worden. (dpa)