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Milde Strafe wegen Kinderpornografie

Ein Riesaer wird verurteilt, weil er verbotene Dateien auf seinem Rechner sammelt. Um ein Haar wäre seine Strafe deutlich höher ausgefallen.

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© Symbolbild/dpa

Von Stefan Lehmann

Riesa. Wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften ist ein 23-jähriger Riesaer am Freitag per Strafbefehl zu zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2 000 Euro verurteilt worden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im April 2015 fand die Polizei auf dem Computer des Mannes Dateien, die sexuelle Handlungen an minderjährigen Mädchen zeigten. Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts hatte der Riesaer zunächst Einspruch eingelegt. Über seine Anwältin ließ er mitteilen, er spiele häufig Online-Spiele. Beim Herunterladen von sogenannten Mods für die Spiele habe er die Dateien offenbar aus Versehen heruntergeladen. Eine Behauptung, der Richter Herbert Zapf keinen Glauben schenkte. Er verwies auf einen ähnlichen Fall, den das Riesaer Schöffengericht derzeit verhandelt. „Diese Dateien kursieren nicht frei im Internet.“ Zapf betonte auch, der Angeklagte hätte Glück gehabt. „Wäre diese Sache gleich bei mir gelandet, hätte ich den Strafbefehl mit Sicherheit nicht unterschrieben. Hier geht es um schwerste Verbrechen, die an kleinen Kindern begangen wurden.“ Der 23-Jährige zog daraufhin nach kurzer Beratung mit seiner Anwältin den Einspruch zurück und akzeptierte die Strafe.

Vorbestraft ist der Mann nicht, allerdings sei noch ein weiteres Verfahren gegen ihn anhängig, teilte der Staatsanwalt in der Verhandlung am Freitag mit. Dabei soll es um den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen gehen. Herbert Zapf riet dem Mann dringend, sich Hilfe zu suchen. „Wenn wir uns hier wegen so einer Sache wiedersehen, dann geht’s ins Gefängnis.“