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Mietschulden führen vor Gericht

Eine 21-jährige Döbelnerin mietete eine Wohnung und zahlte die Miete nicht. Jetzt muss sie 300 Euro Geldstrafe zahlen.

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Von Helene Krause

Unter Tränen erklärt die Angeklagte in der Verhandlung vorm Amtsgericht Döbeln immer wieder, dass sie zur Tatzeit keinen Zugriff auf ihr Geld gehabt habe. Vorgeworfen wird ihr Betrug.

Am 1. Dezember 2012 mietete sie zusammen mit ihrem damaligen Freund eine Zweizimmerwohnung in Großweitzschen. Doch die Miete und die Mietkaution blieben beide schuldig. Dem Vermieter entstand ein Schaden in Höhe von 3 431 Euro. Weil die Beschuldigte weggezogen war, ohne sich auf dem Einwohnermeldeamt umzumelden und sie dort als unbekannt verzogen geführt wurde, konnte der Wohnungseigentümer den Mietschuldnern nicht kündigen. Die Wohnung musste zwangsgeräumt werden. Dadurch erhöhte sich der Schaden, der dem Vermieter entstand, auf 7 000 Euro.

Zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrags war die Angeklagte arbeitslos und hätte gar keinen Mietvertrag abschließen dürfen. „Das Arbeitsamt hat mir die Wohnung genehmigt“, erklärt sie vor Gericht. Ihr Arbeitslosengeld ging auf das Konto des damaligen Freundes. „Ich wusste nicht, dass er nicht zahlt“, sagt sie. „Ich hatte keine Verfügung über das Konto.“ Erst kürzlich will sie erfahren haben, dass der Freund die Miete nicht zahlte. Doch das glaubt ihr das Gericht nicht. „Sie haben wohl gewusst, dass die Miete nicht gezahlt wurde“, sagt Richterin Marion Zöllner in der Verhandlung. Als Beweis nennt Zöllner den E-Mail-Verkehr zwischen der Angeklagten und dem Vermieter. „Sie standen mit im Mietvertrag“, erklärt die Richterin weiter. „Sie hätten sich kümmern müssen. Sie und ihr Freund haften als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter.“

In einer vorhergehenden Verhandlung wurde der damalige Freund der Angeklagten wegen der Mietschulden verurteilt.

Dass die Angeklagte die Miete schuldig geblieben ist, ist nicht das erste Mal. Auch in der vorherigen Wohnung zahlte sie die Mietkosten nicht. Trotzdem steht sie das erste Mal vor Gericht.

Obwohl die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe auf eine Einstellung des Verfahrens plädiert, verurteilt das Gericht die Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 300 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.