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Metall aus der Nachbarfirma gestohlen

Metallreste im Wert von 400 Euro verschwinden von einem Firmengelände. Durch Zufall wird das Diebesgut beim Schrotthändler entdeckt.

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Von Peggy Zill

Dass er wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls doch noch vor Gericht landet, hätte der 26-jährige Döbelner nicht gedacht. Denn den Schaden hatte er wieder gutgemacht, sich beim Bestohlenen entschuldigt und die Anzeige wurde von dem sogar wieder zurückgezogen. Aber der Spruch „Wo kein Kläger, da kein Richter“ ging in diesem Fall nicht auf. Denn die Staatsanwaltschaft hatte schon mit der Arbeit begonnen.

Und so saß der Döbelner gestern mit seinem „Komplizen“ auf der Anklagebank. Beide wollten sich zu den Vorwürfen jedoch nicht äußern – zumindest anfangs.

Tor ausgehängt

In der Nacht zum 25. Februar 2012 sollen sie von einem Döbelner Firmengelände unterschiedlichen Metallschrott im Wert von etwa 400 Euro gestohlen und ihn an einen Schrotthändler in Roßwein verkauft haben. Als das Diebesgut an jenem Sonnabendmorgen gerade verladen wurde, kam zufällig ein Mitarbeiter der bestohlenen Firma auf den Platz, um alte Batterien zu entsorgen. „Ich habe gleich erkannt, dass das Metall von uns kommt“, sagte der Konstrukteur im Zeugenstand. Trotzdem hat er nicht sofort etwas gesagt, sondern zunächst den Prokuristen angerufen. Der fuhr daraufhin in die Firma, wo Mitarbeiter ihm erzählten, dass das Tor eines Verschlags ausgehoben war. „Ob wirklich etwas fehlte, konnten wir nicht gleich feststellen, weil dort die Alu- und Edelmetallreste gelagert werden, die wir dann entsorgen“, erzählte der Mitarbeiter. Also fuhr er nach Roßwein und stellte fest, dass es sich wirklich um Teile aus der Döbelner Firma handelte und rief die Polizei. Der Schrotthändler nannte daraufhin auch die Namen der beiden Männer, die das Zeug bei ihm angeliefert hatten. Dabei stellte sich heraus, dass der Dieb gleich neben der bestohlenen Firma arbeitete. Es sei mehr oder weniger nur ein „Dummerjungenstreich“ gewesen, sagte der Prokurist. Da das Diebesgut zurückgegeben wurde und der 26-Jährige sich entschuldigte, zog die Firma ihre Anzeige zurück.

Der einzige Geschädigte, der da noch übrig blieb, war der Schrotthändler, der immerhin schon 200 Euro für die Ware gezahlt hatte, die die Polizei ihm dann wieder abgenommen hatte. Doch der war nicht zur Verhandlung erschienen.

Nachdem der Staatsanwalt und der Richter den beiden Angeklagten erklärten, wie gut sich ein Geständnis vor Gericht auswirken kann, fingen sie dann doch an, alles zu erzählen. Demnach hat der 26-Jährige allein geklaut und seinen Kumpel aus Gleisberg nur als Fahrer engagiert, weil der ein Auto mit Anhängekupplung hat. Er selbst hatte keinen Führerschein mehr. Der Fahrer sagte, er habe sich nicht über die Fahrt gewundert, weil der Metallschrott ja auch in der Firma des Mitangeklagten angefallen sein könnte. Zudem war es keine Nacht- und Nebelaktion.

Fahrer wusste von nichts

Dass der Fall durch die Tatsache, dass ein Tor ausgehängt wurde, von einem normalen zum schweren Diebstahl wird, akzeptierte der Metalldieb nicht. „Ob ich nun die Türklinke drücke oder die Tür hochhebe, ist nicht viel mehr Aufwand.“ Das sahen Richter und Staatsanwalt anders. 150 Tagessätze á 30 Euro muss der Metallbauschlosser zahlen. Das Urteil fließt mit in ein älteres Urteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit ein. Für ihn sprach, dass er die Tat gestanden und den Schaden auch wieder behoben hatte. Zudem war er damals noch nicht vorbestraft.

Anders sah es bei seinem angeblichen Komplizen aus. Der ist wegen Diebstahls vorgeahndet und arbeitet seine letzte Strafe noch immer ab. Für ihn forderte der Staatsanwalt wegen Beihilfe 500 Euro Strafe. Doch der Richter sprach ihn frei. Man könne ihm nicht nachweisen, dass er vorher wusste, was er transportieren soll. Am Ende gab der Richter den beiden mit auf den Weg, dass er sie hier nie wieder sehen will.