Merken

Messerstecherei bei Kaufland landet vor Gericht

Ein 35-Jähriger aus Döbeln soll einem Bekannten ein Messer in die Hüfte gerammt haben. Grund waren wohl Drogenschulden.

Teilen
Folgen
© André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung musste sich ein 35-jähriger Mann vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Döbeln verantworten. Laut Anklage hat der Döbelner einem Bekannten mit einem Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge auf dem Parkplatz von Kaufland in Döbeln in die linke Hüfte gestochen. Der Bruder des 35-Jährigen soll dem Opfer mit der Faust noch ins Gesicht geschlagen haben. Auch der Bruder habe ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge dabei gehabt. Dem Geschädigten gelang es, die Täter abzuwehren und zu fliehen. Die Stichwunde an seiner Hüfte musste im Krankenhaus genäht werden. Zudem hatte er infolge des Angriffs Nasenbluten.

Nachdem das Opfer den Parkplatz verlassen hatte, sollen die beiden Brüder zu einem Quad gegangen sein. Das Fahrzeug gehörte der Lebensgefährtin des Geschädigten. An dem Quad sollen sie die Reifen zerstochen und den Heckspoiler abgerissen haben. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 1 600 Euro.

Doch damit nicht genug. Als die Polizei im Januar 2016 die Wohnung des Angeklagten durchsuchte, fand sie eine Stahlrute, 0,63 Gramm eines Marihuana-Tabak-Gemischs, 0,18 Gramm Heroin und eine Ecstasy-Tablette. Damit werden dem Beschuldigten zudem noch der Besitz einer verbotenen Waffe und der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Sein Bruder muss sich wegen der Taten in einem anderen Strafverfahren vor Gericht verantworten.

Der Geschädigte erklärte in der Zeugenvernehmung, dass er sich auf dem Parkplatz mit einem Bekannten unterhalten hätte. Der Bruder des Angeklagten soll ihn zuerst vom Balkon seiner Wohnung aus provoziert haben. Später sollen der Angeklagte, dessen Bruder und ein weiterer Mann auf Fahrrädern gekommen sein. „Der Beschuldigte hatte ein Messer in der Hand“, so das Opfer. „Er stellte das Rad ab und kam auf mich zu. Ich habe seine Handgelenke festgehalten und ihn weggestoßen.“ Dann soll der Bruder des Angeklagten ihm den Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Anschließend hätte er einen Stich in der Hüfte verspürt. Den hätte ihm der Angeklagte versetzt. Beide Täter hätten nur von ihm abgelassen, weil er mit einer Softairpistole auf sie geschossen habe.

Das Problem: Keiner hat genau gesehen, wer auf das Opfer eingestochen hat. Einem Zeugen soll der Bruder des Beschuldigten erzählt haben, dass der Angeklagte es war. Auf Anraten seiner Verteidigerin machte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag keine Angaben zur Tat. Erst am Ende der zweiten Verhandlung und nachdem das Gericht dem mehrfach, auch einschlägig vorbestraften eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt hatte, gestand er. Grund für den Übergriff waren Querelen im Drogenmilieu. Der Bruder des Angeklagten hätte beim Opfer Drogen gekauft und schuldete ihm dafür 100 Euro.

Richterin Karin Fahlberg verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Als Auflage muss er 120 Arbeitsstunden leisten, jeden Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel dem Gericht anzeigen und sich für zwei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellen. Außerdem muss er den Schaden, der an dem Quad entstand, wieder gutmachen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.