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Meißen-Besucher müssen jetzt Kurtaxe bezahlen

Mit 1,30 Euro pro Tag sollen sie der Stadt finanziell unter die Arme greifen. Das Geld soll aber dem Tourismus zugute kommen.

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© [M] dpa/SZ

Von Harald Daßler

Seit Mittwoch kurz nach 18 Uhr steht es fest: Ab 1. Januar 2015 müssen Besucher der Stadt eine tägliche Kurtaxe in Höhe von 1,30 Euro zahlen. So haben es die Stadträte auf der letzten Sitzung der zu Ende gehenden Legislaturperiode mehrheitlich beschlossen. Fünf Stadträte der Linken-Fraktion enthielten sich der Stimme.

Das Geld, das durch diese neue Einnahme in die Stadtkasse fließt, soll der Förderung des Tourismus dienen, begründete Meißens Stadtmarketing-Beauftragte Anne-Kathrin Liebthal, warum Meißen die Kurtaxe braucht. Sie verwies außerdem darauf, dass touristische Werbung sowie das Unterhalten oder der Ausbau der touristischen Infrastruktur freiwillige Aufgaben sind und die Kommunen nach sächsischem Recht verpflichtet sind, sich dafür selbstständig Einnahmequellen zu erschließen.

Das über die Kurtaxe eingenommene Geld könne dafür verwendet werden, um die Willkommenssituation in der Stadt zu optimieren, wie es Anne-Kathrin Liebthal ausdrückte. Sie nannte touristische Beschilderungen an Radwegen ebenso wie erweiterte Möglichkeiten zum Unterstellen von Fahrrädern. Auch die bessere Anmutung des Bahnhofes, Wegweiser für Besucher, die mit dem Schiff nach Meißen kommen, Verbesserungen beim Ver- und Entsorgen an den Caravan-Stellplätzen oder das Schaffen von „lauschigen Plätzen“ zum Verweilen könnten mit Einnahmen aus der Kurtaxe bezahlt werden.

„Als zweckgebundene Abgabe macht uns die Kurtaxe unabhängig vom städtischen Haushalt“, pflichtete ihr Karsten Müller (Unabhängige Liste Meißen) in der Debatte bei. Weil das Geld für Investitionen verwendet werden soll, regte Dorothee Finzel (Freie Bürger/SPD) an, die Akteure an den Entscheidungen darüber zu beteiligen, zum Beispiel in Form eines Beirates. Mit den Akteuren meinte sie vor allem auch die Meißner Hoteliers, Betreiber von Pensionen sowie Vermieter von Ferienwohnungen, die das Geld von ihren Übernachtungsgästen eintreiben und an die Stadt abführen müssen, wie es die am Mittwoch beschlossene Satzung vorsieht.

Eine von der Stadtverwaltung eilig zusammengestellte Liste mit Vorschlägen zur Verwendung der Einnahmen, die die Stadträte unmittelbar vor der Sitzung erhielten, bestärke ihn in seiner Meinung, dass es nach wie vor an Ideen mangelt, um den Tourismus in Schwung zu bringen, kritisierte Lutz Thieme (Linke).

Helge Landmann (Freie Bürger/SPD) regte an, die neue Abgabe zum Anlass zu nehmen, um über ein touristisches Leitbild nachzudenken. Der Name Kurtaxe für die neue Abgabe biete sich doch geradezu an, um Meißen als Gesundheitsregion herauszustellen und auch damit kreativ die Werbetrommel für mehr Besuch zu rühren. Wie Lutz Thieme warnten mehrere Redner vor bürokratischen Auswüchsen beim Eintreiben der neuen Abgabe. So sieht die Mittwoch beschlossene Satzung nicht nur mehrere Ausnahmen – etwa private Besuche bei in Meißen wohnenden Verwandten – vor, sondern auch das Einkassieren einer Jahreskurtaxe in Höhe von 31,20 Euro von Inhabern einer Nebenwohnung in Meißen. Nach der von der Stadtmarketing-Beauftragten vorgelegten Kalkulation sollen die von ihnen erwarteten rund 28.000 Euro im Jahr die Ausfälle durch die Ausnahmen kompensieren.

Wie Anne-Kathrin Liebthal erklärte, liege die errechnete mögliche Obergrenze der Kurtaxen-Höhe bei 1,69 Euro. Mit den 1,30 Euro, die ab dem nächsten Jahr jeder Übernachtungsgast in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen pro Aufenthaltstag in Meißen zu zahlen hat, orientiert sich die Stadt an Dresden. Die Landeshauptstadt erhebt seit Beginn dieses Jahres eine Kurtaxe in ebendieser Höhe pro Übernachtungsgast und Tag.

In Meißen soll es aber nicht bei der Kurtaxe bleiben, um Geld einzunehmen, dass zum Ankurbeln des Tourismus verwendet wird. Während die Kurtaxe ausschließlich Besucher in der Stadt zahlen, sollen in einem weiteren Schritt auch Unternehmer und Gewerbetreibende der Stadt zur Kasse gebeten werden.

Die Fremdenverkehrsabgabe, für welche die Stadtverwaltung gerade an einer Satzung arbeitet, soll aber in unterschiedlicher Höhe erhoben werden. Als Berechnungsgrundlage soll der Nutzen dienen, den das einzelne Unternehmen oder Geschäft aus dem Tourismus zieht.