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Mehr Zeit für die Patienten

Das neue Pflegegesetz tritt im Januar in Kraft. Das ändert vieles für Betroffene – aber auch für die Dienstleister.

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© Dietmar Thomas

Von Tina Soltysiak

Mittelsachsen. Die Zeiten, in denen Pflegedienstleister riesige Papierpläne falten, um einen Überblick zu haben, wer gerade wohin unterwegs ist, sind vorbei. Zumindest bei der Brambor Pflegedienstleistungen GmbH. „Wir haben unsere Mitarbeiter mit Diensthandys ausgestattet. Kürzlich haben wir Tablets angeschafft, die die Arbeit erleichtern“, sagt Prokurist Benjamin Brambor. Weitere Arbeitserleichterung gibt es ab Januar 2017. Dann tritt das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II in Kraft. Das hat nicht nur Vorteile für Patienten und deren Angehörige, sondern auch für diejenigen, die sich um sie kümmern. „Alle Pflegedienstleister werden dann verpflichtet, in der Tagespflege Betreuungsassistenten einzustellen. Diese sind eine große Erleichterung, weil sie den Pflegekräften Arbeit abnehmen“, sagt Brambor. Im Unternehmen sind seit Kurzem vier tätig. Sie gehen mit den Patienten spazieren, spielen mit ihnen und beschäftigen vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie Demenz oder Depressionen auf verschiedene Art und Weise. „Bislang mussten sich die Pfleger mit darum kümmern. Ihnen bleibt nun mehr Zeit für die eigentliche Pflege. Außerdem verringert sich für sie der Dokumentationsaufwand“, sagt der Juniorchef.

Mit verschiedenen Hilfsmitteln – beispielsweise der zunehmenden Digitalisierung – könne die Effizienz der Arbeitsabläufe gesteigert werden. Somit bleibe mehr Zeit für den Patienten. Wenn das PSG II in Kraft tritt, müssen die Mitarbeiter nicht mehr Zeit pro Person aufbringen. „Es ist keine Vorschrift, sondern wünschenswert. Für uns ändert sich damit nichts, weil wir ohnehin mehr Zeit für die individuelle Pflege einplanen, als von den Kassen vorgegeben ist“, sagt Benjamin Brambor.

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist neu definiert. „Er ist noch recht unscharf, weil er noch nie im Echtbetrieb getestet wurde. Ich denke aber, dass die Pflege noch besser oder logischer wird“, meint der Prokurist.

Das neue Gesetz

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu definiert: Pflegebedürftig sind die Menschen, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb Hilfe durch andere benötigen.

Das Begutachtungsverfahren wird reformiert: Im Fokus steht nicht mehr, wie viel Zeit eine Person für eine Aktivität, wie beispielsweise das Zähneputzen benötigt, sondern es geht darum, wie selbstständig sie diese noch ausführen kann.

Anstelle von drei Pflegestufen gibt es ab 1.Januar 2017 fünf Pflegegrade.

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Die Brambor Pflegedienstleistungen GmbH beschäftigt 150 Mitarbeiter. „Wir nehmen, wie 40 Prozent aller Pflegeunternehmen in Deutschland an einem Projekt zur Entbürokratisierung teil“, so Benjamin Brambor. Das Unternehmen sei ein Referenzpartner des Landkreises und in das Pflegenetzwerk Mittelsachsen eingebunden, ergänzt er. Im Altkreis Döbeln gebe es sehr viele gute Pflegedienstleister. „Konkurrenz belebt das Geschäft. Man muss sich immer wieder neu hinterfragen, was die Abläufe und Angebote betrifft. Das kommt letzten Endes den Patienten zugute“, meint er.

Einen ambulanten Pflegedienst betreibt auch die Volkssolidarität/Regionalverband Döbeln. Leistungen sind unter anderem Grundpflege, häusliche Kranken- und Behandlungspflege sowie Pflegebratung für Betroffene und Angehörige und ein Hausnotruf. Laut Pflegedienstleiterin Kathrin Grafe werden derzeit 274 Personen in Döbeln, Leisnig, Ostrau, Mügeln und Hainichen betreut. 57 Mitarbeiter kümmern sich um die Sozialstation, sieben um die Tagespflege. „Die Personalentwicklung ist noch unklar. Wir werden sehen, wie es ab Januar anläuft“, so Kathrin Grafe. Allerdings sei die Personalsuche auch schon jetzt sehr schwierig. „Belastbarkeit und Einsatzfreudigkeit sind gerade bei jüngeren Menschen nicht gegeben. Es fehlt die Bereitschaft für Dienste von bis zu zehn Tagen hintereinander“, erklärte sie.

Pflege-Informationsabend von Brambor, 23. November ab 17 Uhr im Haus an der Ritterstraße 14. Eine Anmeldung bis zum 14. November ist erforderlich.