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Mehr als drei Jahre Haft für Nieskyer Messerstecher

Bernd B. hatte auf seine blinde Freundin eingestochen, und gibt ihr die Schuld dafür. Das Gericht sieht das anders.

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© Jens Trenkler

Von Frank Thümmler

Das Landgericht Görlitz hat am Montag den 43-jährigen Bernd B. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Es ist zu der Überzeugung gelangt, dass der nach eigenen Angaben einst erfolgreiche Betriebswirtschaftler und zuletzt Arbeitssuchende seine erblindete Lebenspartnerin mit einem Messer attackiert und ihr mehrere erhebliche Verletzungen zugefügt hatte, die das Gericht als das „Leben bedrohend“ einstufte. Auslöser waren die Wut des Angeklagten nach einer fehlgeschlagenen Bewerbung und die Provokationen des späteren Opfers, die diese in der Gerichtsverhandlung auch einräumte.

Bernd B. war am Tattag, dem 24. Januar 2017 verärgert in die gemeinsam bewohnte Wohnung in Niesky gekommen, weil es mit einer Stelle bei Teleperformance in Görlitz wegen eines Eintrages in sein polizeiliches Führungszeugnis nicht geklappt hatte. Er wollte sich nur noch betrinken. Sie sei ihm nicht „von der Pelle gegangen“, wollte mit ihm reden, was er nun gerade nicht wollte. Die aggressive Stimmung schaukelte sich im Verlauf des Abends immer mehr hoch, bis Bernd B. in die Küche ging, ein Messer griff und es hörbar für die Angeklagte schliff. Als es ihr später an den Hals gehalten wurde, habe sie ihn weiter provoziert: „Du Schlappschwanz, das traust Du Dich sowieso nicht.“ Sie sei Schuld an dieser Eskalation gewesen, sagte Bernd B., der die Nerven verlor. Die größte Verletzung war ein 14 Zentimeter langer und bis zu acht Zentimeter tiefer Schnitt am Unterarm. Mit den Spätfolgen hat das Opfer bis heute zu kämpfen.

Vor Gericht kam Bernd B. zugute, dass er die Tat im Wesentlichen einräumte, auch wenn er Erinnerungslücken geltend machte. Nicht folgen konnte ihm das Gericht aber bei seiner Behauptung, dass er sich in den Stunden der Vorgeschichte nicht hätte von seiner Partnerin separieren können, indem er zum Beispiel sein Zimmer aufsucht und abschließt. Erschwerend kam hinzu, dass diese Tat in der Bewährungszeit erfolgte. Bernd B. war vom Amtsgericht Weißwasser zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er einen Polizisten mit einem Schlagring angegriffen hatte.

Eine Rolle bei der Strafzumessung spielte das psychiatrische Gutachten, das Bernd B. eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Komponenten bescheinigt“, ihn aber als voll schuldfähig einstuft. Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu hatte vier Jahre und drei Monate Freiheitsentzug gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.