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Manufaktur-Chef zieht vor Gericht

Er soll mit dem Handy am Steuer erwischt worden sein. Doch Bußgeld und einen Punkt in Flensburg akzeptiert er nicht.

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© Wolfgang Wittchen

Von Jürgen Müller

Meißen/Dresden. Vor dem Gesetz sind alle gleich, da gibt es keinen „Promibonus“. Das musste jetzt auch der Chef der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meissen erfahren. Er ist am 3. Februar vorigen Jahren kurz nach 8 Uhr mit seinem Audi nach Berlin unterwegs, als ihn in Dresden plötzlich die Polizei anhält. Eigentlich sind die Polizisten der Verkehrspolizeiinspektion mit Videotechnik Rotlichtsündern auf der Spur. Doch andere Ordnungswidrigkeiten wie Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt oder Telefonieren mit dem Handy werden gleich mit geahndet. Genau das wird dem Fahrer des Audi Q5 vorgeworfen. Einer der Polizisten hat beobachtet, dass er während der Fahrt das Handy in der Hand hielt. Der Bußgeldbescheid folgte auf dem Fuße: 90 Euro Geldbuße und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Ursprünglich betrug die Geldbuße nur 60 Euro. Da er aber Wiederholungstäter ist, wurde auf 90 Euro aufgestockt.

Doch Blaschke akzeptierte die Strafe nicht. Er nahm sich einen Anwalt und zog vor Gericht. Plötzlich fiel ihm ein, dass er gar kein Mobiltelefon in der Hand hatte, sondern ein Navigationsgerät. Und das ist nicht verboten.

Am Mittwoch nun wurde die Sache vor dem Amtsgericht Dresden verhandelt. Ein Angeklagter ist der Manufakturchef aber nicht, sondern ein „Betroffener“. So heißt das im Ordnungswidrigkeitsverfahren. Er muss auch nicht persönlich vor Gericht erscheinen, sondern kann sich von einen Anwalt vertreten lassen.

Hat der Manufaktur-Chef tatsächlich ein Auto ohne fest installiertes Navigationsgerät? Nein, sagt Verteidiger Wolfgang Tücks, doch er habe zusätzlich ein mobiles Gerät benutzt, weil dieses mehr Funktionen habe als das fest eingebaute, beispielsweise eine Staumelderfunktion. In einem Schreiben an das Gericht versichert der Betroffene, er habe nicht mit dem Handy telefoniert. Das habe er auch vor Ort gesagt. Genau das kann der Polizist, der ihn kontrollierte, nicht bestätigen. „Von einem Navi war keine Rede. So wie er das Gerät gehalten hat, nutzt kein Mensch ein Navigationsgerät. Es war die typische Haltung für ein Smartphone“, so der Polizeihauptmeister.

Er habe in der rechten Hand ein Smartphone gehabt und es mit dem rechten Daumen über das beleuchtete Display gewischt, während er mit der linken Hand das Fahrzeug lenkte, hat der Polizist aus sechs bis acht Metern Entfernung. Bei der Kontrolle habe er zugegeben, dass er das Gerät zwar in der Hand gehalten habe, aber „beim Leben seiner Tochter“ geschworen, dass er es nicht benutzt habe. Wenn es tatsächlich ein Navi gewesen wäre, hätte er es aber benutzen können. Warum dann der Schwur? Verräterisch ist auch ein Satz aus dem Schreiben an das Gericht. Durch sein Verhalten habe der Eindruck entstehen können, dass er das Handy gerade nutze, schreibt er. Aber es war doch gar kein Handy? „Wenn es tatsächlich ein Navigationsgerät gewesen wäre, hätte er es uns ja zeigen können, nachdem er mit dem Vorwurf konfrontiert wurde. Das hat er aber nicht gemacht“, sagt ein anderer Polizist aus.

Schreiben wurden in dem Verfahren reichlich ausgetauscht. In einem weiteren gibt ein Polizist an: „Bei der Kontrolle gab der Betroffene an, ein Telefon in der Hand gehalten zu haben.“ Allein das reicht, dass der Tatbestand erfüllt ist. Nun soll noch der Polizist gehört werden, der dies geschrieben hat. Die Verhandlung wird fortgesetzt. Ein Fortsetzungstermin wird noch festlegt.