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Manufaktur-Chef schuldig gesprochen

Wegen Handynutzung am Steuer wurde er verurteilt. Er will ein Navigationsgerät in der Hand gehabt haben. Das nimmt ihm das Gericht nicht ab.

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© Claudia Hübschmann

Von Jürgen Müller

Meißen/Dresden. Der Geschäftsführer der Porzellanmanufaktur Meissen Tillmann Blaschke muss ein Bußgeld von 90 Euro zahlen, weil er mit dem Handy am Steuer erwischt wird. Außerdem bekommt er einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Dieses Urteil wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Dresden verhängt.

Blaschke hatte vergeblich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt. Er war bei einer Verkehrskontrolle am Straßburger Platz in Dresden erwischt worden, als er während der Fahrt ein Handy in der Hand hielt. Zum Fortsetzungstermin in diesem Ordnungswidrigkeitsverfahren war Blaschke am Mittwoch selbst erschienen und legte seine Sicht der Dinge dar. „Ich war sehr empört, da rausgewunken zu werden“, sagte er. Er sei fest davon ausgegangen, verwechselt worden zu sein. Obwohl ihm noch gar kein Tatvorwurf gemacht wurde, sagte er sofort, dass er nicht telefoniert habe. Er räumt das ein.

Dieser Satz gehe auf eine „starke emotionale Aufregung“ zurück. Am Polizeiauto, als seine Personalien aufgenommen wurden, sagte er, dass er „beim Leben seiner Tochter schwöre, nicht telefoniert“ zu haben. Von einem Navigationssystem war nie die Rede. Genau das behauptet er jetzt. Er habe ein Navigationssystem in der Hand gehalten. Und das, obwohl ein Navi in dem Audi Q 5 fest eingebaut ist. Das mobile Navigationsgerät habe eine bessere Ausstattung als das von Audi, beispielsweise einen Staumelder, sagte er. Polizisten hatten beobachtet, dass er das Gerät in der Hand hielt und mit einer Wischbewegung bediente.

„So bedient kein Mensch ein Navigationsgerät“, sagte ein Polizist. Blaschke erhielt schon 2015 einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte, weil er in Dresden statt der erlaubten 60 mit 94 Kilometern pro Stunde unterwegs war. Acht Tage nachdem das Fahrverbot abgelaufen war, wurde er mit dem Handy am Steuer erwischt, zahlte 60 Euro Bußgeld und bekam einen weiteren Punkt. Nun die dritte Tat, übrigens an der gleichen Kontrollstelle. „Ich habe meine Lektion aus der letzten Tat gelernt. Man kann doch nicht so töricht sein, an der gleichen Stelle dasselbe zu tun“, so der Beschuldigte.

Auch Verteidiger Wolfgang Tücks meint, sein Mandant sei aus Schaden klug geworden. „Er hatte ein Navigationsgerät in der Hand, dies kann ihm nicht widerlegt werden“, so der Anwalt und fordert Freispruch.

Doch Richter Rechenberger spricht den Manufakturchef schuldig. Blaschke muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. „Ich bin nach der Beweisaufnahme überzeugt davon, dass Sie an diesem Tag ein Mobiltelefon benutzt haben. Es geht nicht ums Telefonieren, sondern um das Nutzen“, begründet er. Ein Navigationsgerät könne man nicht in der Hand halten und gleichzeitig mit einem Finger bedienen. Überhaupt sei das Navigationsgerät erst später ins Spiel gekommen. Gegen das Urteil ist noch Rechtsbeschwerde möglich.