Merken

Mann muss Geldstrafe wegen Hitler-Bild bei WhatsApp zahlen

Der Hirschfelder hat seine Tat zugegeben. Eine neonazistische Gesinnung bestreitet er aber.

Teilen
Folgen
© Archivfoto Matthias Weber

Von Rolf Hill

Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen hatte sich ein 47-Jähriger aus dem Ortsteil Hirschfelde vor dem Amtsgericht Zittau zu verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, im vergangenen Jahr zweimal als Kennzeichnung seines Profils beim Dienst WhatsApp anstelle des eigenen Fotos ein Porträt Adolf Hitlers mit ausgestrecktem Arm und Hakenkreuzarmbinde verwendet zu haben.

Er habe sich dabei nichts gedacht, versicherte der geständige Angeklagte. Das sei eine Art „Dummer-Junge-Streich“ gewesen. Außerdem habe er nicht damit gerechnet, dass irgendwer dieses Profilbild kopieren und weiterreichen könne. Eine rechte oder gar neonazistische Gesinnung vertrete er auf keinen Fall, unterstrich er. Richter Dr. Holger Maaß, der den Vorsitz führte, wies ihn noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass laut Gesetz nicht nur das Verbreiten solcher Symbole, sondern schon allein deren Verwendung eine Straftat darstellen. Gegenwärtig verfüge WhatsApp allein im deutschsprachigen Raum über eine Million Nutzer. Es könne jeder von ihnen, der die Telefonnummer des Angeklagten kenne, auf sein Profil zurückgreifen.

Aus dem Bundeszentralregister war ersichtlich, dass der Mann bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraden war. Dabei handelte es sich allerdings nicht um einschlägige, sondern ausschließlich um Verkehrsstraftaten. In einem Falle sprach das Gericht sogar eine Freiheitsstrafe aus, die aber dann nicht vollstreckt wurde. Der Staatsanwalt beantragte aufgrund des Geständnisses eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen, deren Höhe mit Rücksicht auf die finanzielle Situation des Angeklagten die Untergrenze von 13 Euro nicht überschreiten sollte. Auch die Verteidigerin räumte die Schuld ihres Mandanten ein, blieb aber dabei, dass nur ein begrenzter Kreis Zugang zu dessen Profil bei WhatsApp habe. Sie plädierte für Straffreiheit. Am Ende schloss sich das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.