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Mädchen muss 39-Jährigem auf den Kopf pullern

Der Mann aus einem Altenberger Ortsteil trank den Urin. Das Kind sollte zusehen. Wegen sexuellen Missbrauchs wird er nun bestraft.

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© Symbolbild/dpa

Von Stephan Klingbeil

Dippoldiswalde. „Das ist ekelerregend“, sagt Richter Xaver Seitz, als er dem Angeklagten das Urteil erläutert. „Und es kann für das Mädchen Folgen haben, in ihrer sozialen, persönlichen und womöglich auch sexuellen Entwicklung.“ Der 39-Jährige hört ihm aufmerksam zu.

Der Mann wurde am Amtsgericht Dippoldiswalde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen angeklagt. 2016 soll der Deutsche in seiner Wohnung in einem Altenberger Ortsteil auf die Tochter einer Bekannten aufgepasst haben. Die Frau vertraute ihm. Er kennt sie und ihre Kinder lange, das Mädchen schon seit sie ein Baby war. „Er kann gut mit Kindern umgehen“, sagt die Hausfrau später bei der Polizei. Doch an jenem Apriltag im vorigen Jahr wird ihr Bruder nur eine Stunde bei dem Mann bleiben. Zu Hause erfährt die Mutter von dem Jungen, dass der Bekannte Damenschlüpfer über dem Kopf trug. Das Mädchen ist mit dabei, bestätigt das. Dann erzählt die Schülerin, was sie im Jahr zuvor selbst bei dem 39-Jährigen erlebt hatte.

Demnach habe der Angeklagte damals neben dem Mädchen geschlafen. Es sei zu ihm gekommen, wollte angeblich nicht alleine sein. Als das Kind aufwachte, hätte es sich gewundert über den Damenschlüpfer, den der Mann trug. Daraufhin habe er die Zehnjährige gebeten, sich nackt auf sein Gesicht zu setzen. Sie tut, was er sagt. Später hätte er sie erneut aufgefordert, sich über ihn zu hocken. Nur dieses Mal sollte sie auf seinen Kopf pullern, wobei er den Urin in einer Schüssel darunter auffing und anschließend trank. Das Mädchen musste zusehen. Er wollte das so. Sie gehorchte.

Danach wollte die Zehnjährige nicht mehr zu dem Bekannten. Verwandte schildern später bei der Polizei, dass sich das Kind zeitweise verändert hatte. Verschlossener sei es gewesen, die schulischen Leistungen wurden schlechter. Sie bekam Essstörungen, schlief schlecht. Doch den Angeklagten anzeigen wollte sie nicht, sie hätte sich geschämt. Und sie wolle vergessen. Sie wolle nichts mehr mit dem Mann zu tun haben, der Kontakt war zum Glück sofort abgebrochen. Doch auch bei Polizei oder Gericht wollte sie nicht noch mal über die Vorfälle in der Wohnung reden müssen.

Immerhin blieb ihr Letzteres erspart. Denn der Angeklagte räumt die Vorwürfe ein. „Aber ich habe ihr nicht wehgetan“, beteuert er. Als der Richter ihn daraufhin fragt, ob er denn verstehe, warum sein Verhalten strafbar ist, antwortete der Mann nur: „Na, weil sie unter 18 Jahre ist“.

Ein kurzer Moment der Stille, dann das Urteil. Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte erhielt einen siebenmonatige Haftstrafe – auf Bewährung. Außerdem soll er 600 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Und er soll zu einem Psychologen, um sich auf seine Sexualität untersuchen zu lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.