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Maaßen: Vorratsdatenspeicherung wichtig zur Terrorismus-Bekämpfung

Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sieht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die bisher geltende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kritisch.

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Berlin. Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sieht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die bisher geltende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kritisch. „Ich finde es bedauerlich. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terrorismus“, sagte Maaßen dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Er sei ein „großer Anhänger“ dieses Instrumentariums. Nur über gespeicherte IP-Adressen seien die deutschen Sicherheitsbehörden im September 2007 der sogenannten Sauerland-Gruppe auf die Spur gekommen und hätten so einen Anschlag verhindern können.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz forderte die Bundesregierung auf, möglichst schnell zu handeln: „Ich hoffe, dass zumindest der nationale Gesetzgeber in absehbarer Zeit eine Rechtsgrundlage schafft, die uns in die Lage versetzt, dieses gute und hilfreiche Instrument zu nutzen.“

In der SPD gibt es allerdings - außer bei ihren Innenministern - erhebliche Vorbehalte gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Folgen des EuGH-Urteils erst mit anderen EU-Staaten erörtern. Nach einem „Spiegel“-Bericht will die Koalition eine Speicher-Regelung in dieser Legislaturperiode nicht weiterverfolgen. (dpa)