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Luftgewehr-Fall vor Gericht

Ein 36-Jähriger hatte zwei Waffen an seine Arbeitsstelle nach Lawalde mitgebracht. Kriminelle Energie sei nicht dabei gewesen, befand jetzt das Gericht.

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© dpa

Von Rolf Hill

Zittau/Lawalde. Mit der Einstellung des Verfahrens hat die Hauptverhandlung gegen einen 36-jährigen Bautzener vor dem Amtsgericht Zittau geendet. Ihm wurde zur Last gelegt, zu zwei nicht näher bestimmbaren Zeiten 2015 und 2016 zwei Luftdruckwaffen von seiner Wohnung in Bautzen an seine Arbeitsstelle in Lawalde mitgebracht zu haben: Einen sogenannten Knicker und eine Pistole. Als die Sache angezeigt wurde, erging ein Strafbefehl, gegen den er mit seinem Verteidiger Widerspruch einlegte. Er habe beide Waffen mitgeführt, so der Angeklagte, sei sich aber keiner Schuld bewusst. Man habe sich mit Freunden getroffen, um ein wenig zu „Knallern“. Niemand sei verletzt worden.

Besonders im Hinblick darauf, dass es ja bei den beiden Taten keinen Geschädigten gegeben habe, beantragte der Verteidiger, das Verfahren einzustellen. Sein Mandant sei in der Zwischenzeit wegen der Einfuhr nicht genehmigter Böller aus Tschechien per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung wurde inzwischen rechtskräftig. Im Hinblick darauf falle ein zu erwartendes Urteil in diesem aktuellen Verfahren nicht ins Gewicht, argumentierte er.

Dieser Meinung schloss sich auch Staatsanwalt Uwe Schärich an. Auch er hatte den Eindruck, dass es sich bei dem Angeklagten nicht um einen Menschen mit hoher krimineller Energie handelte. Also beantragte er die Einstellung des Verfahrens ohne zusätzliche Auflagen. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Gisbert Oltmanns fasste einen entsprechenden Beschluss.