München. Nach wochenlangen Querelen hat das Oberlandesgericht München die Presseplätze für den NSU-Prozess neu vergeben. Türkische und griechische Medien sind diesmal dabei, mehrere große deutsche Zeitungen bekamen bei der gestrigen Verlosung hingegen keine festen eigenen Plätze im Gerichtssaal. Die „Sächsische Zeitung“ hingegen hatte Losglück und wird direkt vom Prozess berichten.
Gerichtspräsident Karl Huber übte scharfe Kritik an der Berichterstattung über das Verfahren. „Die Angriffe, denen sich das Gericht ausgesetzt sah, obwohl es sich absolut korrekt verhalten hatte, sind in der deutschen Geschichte ohne Beispiel“, sagte er. Das OLG war in die Kritik geraten, weil bei der Vergabe der Presseplätze im ersten Anlauf keine türkischen Medien zum Zuge gekommen waren.
Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht angeordnet, dass mindestens drei Plätze für ausländische Medien – insbesondere türkische – reserviert werden müssten. Der Senat hatte sich daraufhin für die komplette Neuvergabe der Akkreditierungen entschieden. Zunächst hatte das Gericht die Presseplätze nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei der neuen Vergabe wurden die Plätze nun von einem Notar ausgelost; vorher waren Gruppen nach verschiedenen Kategorien gebildet worden. In den Lostöpfen befanden sich diesmal 324 Medien.
Die neue Liste der Medien mit festem Platz im NSU-Prozess
Unter den 50 Medien, die einen festen Sitzplatz haben werden, sind etwa die ARD, der Westdeutsche, der Bayerische und der Südwestrundfunk sowie das ZDF. „Spiegel“, „Focus“ und „Bild“ sind ebenfalls dabei. Draußen bleiben müssen unter anderem die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die „taz“ und die „Süddeutsche Zeitung“ – dabei ist aber das „Süddeutsche Magazin“. Für türkische Medien waren vier Plätze reserviert. Zum Zug kamen auch die beiden Zeitungen „Sabah“ und „Hürriyet“. Die „Sabah“ hatte mit ihrer Verfassungsbeschwerde die Neuvergabe ausgelöst.
Die Auslosung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der frühere SPD-Spitzenpolitiker Hans-Jochen Vogel war als Zeuge dabei. Diesmal hatte das Gericht die 50 festen Plätze in drei verschiedene Kontingente aufgeteilt: Nachrichtenagenturen (5 Plätze), ausländische Medien (10 Plätze) und inländische Medien (35 Plätze).
„taz“-Chefredakteurin Ines Pohl schrieb auf Twitter umgehend, man prüfe, ob man gegen die Platzvergabe klage, um eine Videoübertragung für Journalisten zu erwirken. Die „taz“ hatte im ersten Anlauf einen Platz ergattert und ging nun leer aus. (dpa)