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Lindenallee-Unfall kommt nicht vor Gericht

Eine Frau soll im Sommer 2015 bei Großhennersdorf einen Unfall verursacht haben, bei dem mehrere Menschen gestorben sind. Einen Prozess wird es nicht geben.

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© Rafael Sampedro

Großhennersdorf. Das strafrechtliche Verfahren gegen die mutmaßliche Unfallverursacherin vom 21. Juni 2015 an der Lindenallee bei Großhennersdorf wird eingestellt. Das bestätigte jetzt der Sprecher des Amtsgerichtes Zittau Holger Maaß auf Anfrage.

Der Unfall ereignete sich am 21. Juni 2015 am Abzweig Lindenallee an der B178 bei Großhennersdorf.
Der Unfall ereignete sich am 21. Juni 2015 am Abzweig Lindenallee an der B178 bei Großhennersdorf. © Matthias Weber

Er sagte, dass das amtsärztliche Gutachten der 80-Jährigen einen schlechten Gesundheitszustand bescheinige. Ähnliches hatte bereits der Anwalt der Frau ins Feld geführt. Daraufhin war der amtsärztliche Dienst des Kreises um eine Einschätzung gebeten worden.

Die mutmaßliche Verursacherin des schweren Unfalls im Sommer 2015 mit mehreren Toten sei unter anderem aufgrund der Folgen eines Schlaganfalls „dauerhaft nicht verhandlungsfähig“, so Maaß. Es sei der zuständigen Amtsärztin nach davon auszugehen, dass die Frau auch dauerhaft nicht verhandlungsfähig sei.

Damit liege strafprozessual ein Verfahrenshindernis vor, sagte der Richter. Deshalb sei 18. Januar nach vorheriger Anhörung der Staatsanwaltschaft und mit deren Zustimmung der Beschluss zur Einstellung des Verfahrens gefallen. Bisherige Kosten trägt die Staatskasse. Allerdings sind von dieser Entscheidung, so betonte Maaß außerdem, zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche nicht betroffen.

Bei dem Unfall waren an der Kreuzung Lindenallee Großhennersdorf ein aus Richtung Zittau kommender Wartburg und ein Opel Corsa frontal zusammengestoßen. Der Opel war zuvor in der Rechtskurve auf die andere Fahrbahn geraten. (szo/abl)