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Lichthupe ist keine Nötigung

Der Meißner Rechtsanwalt Thomas Zaeske hat über populäre Rechtsirrtümer aufgeklärt. Die SZ zeigt einige.

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© privat

Von Nina Schirmer

Meißen. Mit Flip Flops Auto fahren, als Fußgänger einen Parkplatz freihalten, den Fernseher ohne Originalverpackung umtauschen – darf man das oder nicht? Von vielen Punkten hat das Publikum im Meißner Rathaus schon gehört. Dort hat Rechtsanwalt Thomas Zaeske kürzlich über Rechtsirrtümer aufgeklärt. Wirklich sicher waren sich die Meißner bei den meisten Fragen aber nicht.

Darf man im Restaurant ohne zu zahlen gehen, wenn der Kellner lange Zeit nicht an den Tisch kommt?

Schon x-mal nach der Rechnung gefragt aber der Kellner tut einfach nicht dergleichen. In solch einem Fall darf man tatsächlich das Restaurant nach einer angemessenen Wartezeit verlassen. Das heißt aber nicht, dass man nicht bezahlen muss. Der Gast ist verpflichtet, Namen und Adresse zu hinterlassen, damit die Gaststätte die Rechnung per Post schicken kann.

Muss man immer das Taxi nehmen, das in der Reihe ganz vorne steht?

Meist wird man von Taxifahrern zum vordersten Auto in der wartenden Kolonne gewunken. Eine Pflicht, das erste Taxi in der Reihe zu nehmen, gibt es aber nicht. Ob sich darüber eine Diskussion mit dem Fahrer lohnt, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Anders bei der Route. Taxifahrer müssen ihre Fahrgäste befördern, egal wie kurz der gewünschte Weg ist. Die Ausrede „Das lohnt sich nicht“ gilt nicht.

Den Beifahrer vorschicken, damit er den Parkplatz freihält – geht das?

Nein. Fußgänger dürfen keine Parkplätze blockieren. Ein Parkplatz steht immer demjenigen zu, der als Erster mit seinem Auto daran vorbei fährt. Das Besetzen eines Parkplatzes kann als Nötigung ausgelegt werden.

Kann der Facharzt eine Rechnung schicken, wenn man einen Termin nicht einhält?

Erst lange darauf gewartet und dann den Termin beim Facharzt verschwitzt – das ist ärgerlich und kann unter Umständen Geld kosten. Der Facharzt darf den Zeitraum der geplanten Behandlung in Rechnung stellen. Denn der Patient hat eine verbindliche Vereinbarung nicht eingehalten.

Ist es Nötigung, wenn der drängelnde Fahrer hinter mir Lichthupe gibt?

Da hat es einer besonders eilig. Mit Lichthupe macht der Fahrer hinter einem auf sich aufmerksam. Anders als oft vermutet, ist das keine Nötigung. Außerhalb von Ortschaften ist es gestattet, seine Überholabsicht mit dem Betätigen der Lichthupe oder Hupe anzuzeigen. Innerorts darf nur Lichthupe gegeben werden, um zu zeigen, dass man überholen möchte.

Technische Geräte können nur in ihrer Originalverpackung umgetauscht werden – stimmt das?

Der Karton ist gerade weggeschmissen, da geht der neue Fernseher kaputt. Für den Umtausch ist das egal. Die Verpackung ist nur eine Hülle zum Transport und hat mit dem eigentlichen Gerät nichts zu tun.

Ist es verboten, mit Flip Flops oder Pantoletten Auto zu fahren?

Gleich vorweg: Wenn ein Unfall passiert, kann man wegen unpassenden Schuhwerks am Steuer Probleme bekommen. Grundsätzlich ist es aber nicht verboten, in Flip Flops, Pantoletten oder sogar barfuß Auto zu fahren.

Wenn auf einem Bußgeldbescheid mein Name falsch geschrieben ist, muss ich nicht zahlen – richtig?

Nein. Wer zum Beispiel geblitzt wird, muss auch dann zahlen, wenn sein Name auf dem Bußgeldbescheid falsch geschrieben ist. Vorausgesetzt, der Betroffene ist über Adresse und Geburtsdatum identifizierbar.