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Neue Gebühren fürs Regenwasser

Die Grundstückseigentümer bekommen Post und werden um Selbstauskunft gebeten. Es geht um neue Gebühren.

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© Dietmar Thomas

Von Heike Heisig

Leisnig/Gersdorf. Der Leisniger Abwasserzweckverband (AZV) kommt nicht umhin. Er muss seine Abwassergebühren splitten. Das fordert die Rechtsaufsichtsbehörde. Während die Abnehmer im Moment noch einen Betrag für die Entsorgung von Ab- und Niederschlagswasser zahlen, werden es ab Januar 2018 zwei getrennte Gebühren sein: einmal für die Entsorgung und Behandlung von Abwasser und einmal für die Ableitung von Regenwasser – sofern dies auf dem eigenen Grundstück nicht gefahrfrei für die Nachbarn versickern kann.

Um einen Überblick zu bekommen, welche Grundstücke ans öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, bedient sich der AZV eines Dienstleisters. Die Vertreter des Verbandes haben am Mittwoch der WTE Betriebsgesellschaft aus Hecklingen bei Staßfurt in Sachsen-Anhalt den Auftrag für die Grundlagenarbeit erteilt. Dass heißt, erklärte AZV-Geschäftsführer Michael Tecklenburg, dass die Grundstückseigentümer noch im Sommer Post von genannter Gesellschaft bekommen. Sie werden gebeten, anhand eines Luftbildes und einer Flurkarte Angaben darüber zu machen, wie groß ihre versiegelten Flächen sind und wohin sie Niederschlagswasser für gewöhnlich ableiten. Wessen Regenrohr in einen öffentlichen Kanal mündet, der wird die Gebühr dafür zahlen müssen. Üblicherweise wird diese pro Quadratmeter versiegelter Grundfläche berechnet. Weil die in Gewerbegebieten oft ziemlich groß ist, gab es bei der Einführung der Niederschlagswassergebühr in Waldheim/Hartha einigen Protest von Gewerbetreibenden. In Roßwein war das anders. Dort konnte die Niederschlagsgebühr wieder gesenkt werden. Aktuell beträgt sie 46 Cent.

„Ich rechne bei der Selbstauskunft mit einem Rücklauf von 50 Prozent“, sagte Michael Tecklenburg. Ausgewertet wird dieser von dem beauftragten Büro, das dem AZV wiederum bis Ende August Ergebnisse vorlegen will. „Dann wird noch reichlich Nacharbeit notwendig sein“, prognostizierte der AZV-Geschäftsführer. Denn diejenigen, die nicht kooperieren und keine Angaben machen, bekommen ihre erste neue Gebührenabrechnung sozusagen auf einer freihändigen Berechnung. „Dazu bemühen wir unseren Kenntnisstand, berücksichtigen neben Flurkarten und Luftbildaufnahmen auch die Bebauung und die Siedlungsstruktur“, erklärte Michael Tecklenburg. Wer sich mit seinen Angaben unsicher ist, der kann sich unter den im Anschreiben genannten Telefonnummern an die Dienstleister oder auch an die Mitarbeiter im AZV-Büro an der Ringstraße wenden.

Soviel kostet Abwasser

In Leisnig wird eine Grundgebühr von 5,11 Euro pro Monat und Wohnungseinheit erhoben. Bei einem Vollanschluss (Abwasserbehandlung im Klärwerk) sind 4,89 Euro pro verbrauchten Kubikmeter Trinkwasser fällig.

In Waldheim beträgt die Grundgebühr 3,50 Euro. Als Mengengebühr für die Abwasserentsorgung sind 2,79Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Trinkwasser fällig. Die Niederschlagsgebühr liegt bei 57 Cent pro Quadratmeter versiegelter Grundfläche.

In Roßwein kostet die Grundgebühr 7,14 Euro im Monat für einen Vollanschluss. Die Mengengebühr fürs Abwasser liegt bei 3,06 Euro je verbrauchtem Kubikmeter Trinkwasser, die Regenwassergebühr bei 46 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche.

Quelle: Gebührensatzungen der Verbände

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Doch diese Gebührenermittlung ist nur das eine. Es muss außerdem eine Neukalkulation der Preise geben, und es sind die Satzungen zu ändern. Das alles muss bis zum Jahreswechsel passiert sein, um der Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde Genüge zu tun.

Genauso beeilen muss sich der Döbelner Verband. Dort gibt es wie in Leisnig noch keine unterschiedlichen, sondern eine einheitliche Abwassergebühr. Auch dort macht die Rechtsaufsicht Druck.