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Leichtes Geld mit schwerem Bauschutt

Der Chef und drei Mitarbeiter einer Transportfirma sollen über Jahre im großen Stil Belege gefälscht haben, um Erdaushub günstig abzurechnen.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Wo lag der Fehler? Wie war es möglich, dass der Schwindel einer Dresdner Firma für Bautransporte und andere Leistungen jahrelang nicht bemerkt wurde? Vielleicht lag es daran, dass es auf einer Deponie in Radeberg, wo die Firma angeblich tonnenweise Erdaushub zum Recycling abgegeben haben will, gar keine Waage gab, wie es in zig gefälschten Wiegescheinen beschrieben worden war? Seit Mittwoch müssen sich der Chef (34) der Firma, ein Buchhalter (50) und zwei Bauleiter (35, 39) wegen Urkundenfälschungen in vielen Hundert Fällen vor dem Amtsgericht Dresden verantworten.

Laut Anklage haben die Männer seit 2011 immer wieder Bauschutt günstiger entsorgt, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu sollen sie sogenannte Wiegescheine gefälscht haben, mit denen sie den Bauträgern eine ordnungsgemäße Weiterverwertung vorgegaukelt haben. Acht Baustellen listet die Anklage auf – darunter der Abbruch einer Dresdner Grundschul-Turnhalle und die Beräumung von Bauschutt am Koreanischen Platz 2014, den Abtransport von Erdaushub von Mehrfamilienhäusern am Barbarossaplatz 2011 und in der Tiergartenstraße 2014, Erdarbeiten für die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in der Schnorrstraße (2012) oder für eine Grundschule bei Pirna 2013. Tatsächlich sei der Bauschutt auf eigenen Flächen der Firma gelagert worden. Durch eine nichtfachgerechte Entsorgung hätten sich die Angeklagten einen Einkommensvorteil verschafft. Die weit über 700 Wiegescheine seien gefälscht und Fahrer veranlasst worden, sie zu unterzeichnen. Es wurden wohl auch eine Reihe Totalfälschungen und Unterschriften nicht existenter Fahrer sichergestellt.

In einem Rechtsgespräch deutete das Gericht an, es sei auch eine Einstellung der Verfahren denkbar. So hatte Verteidiger Stefan Heinemann angeboten, den Schaden als Ordnungswidrigkeit zu begleichen. Er bot die Rückzahlung der Bauaufträge in Höhe von mehr als 300 000 Euro auf dem Weg der Vermögensabschöpfung an. Die Mitangeklagten erklärten sich bereit, im Falle einer Einstellung ein Jahresgehalt als Auflage zu zahlen – damit könnten alle Männer straffrei bleiben. Die Antwort der Staatsanwaltschaft steht jedoch noch aus. So lange läuft nun das Strafverfahren vorerst weiter. Der Prozess wird daher – vielleicht – Ende Oktober fortgesetzt.