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Lebenslange Haft wegen Mord

Das Gericht hat auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Verteidiger will das Urteil anfechten.

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© Danilo Dittrich

Von Jana Ulbrich

Fischbach/Görlitz. „Hallo Madlen, verantwortlich für unseren Tod bist Du. Du hattest genug Zeit zu überlegen. Du bist schuld. Ich liebe meine Kinder.“ So steht es im Abschiedsbrief, den Shaip B. seiner Frau in der Wohnung hinterlässt. Er ruft sie auch noch ein paarmal an und bittet sie, doch zu ihm zurückzukehren. Kurz darauf, am Sonntagnachmittag, dem 27. September 2015, macht er sein Vorhaben wahr. Er geht planmäßig und zielgerichtet vor.

Shaip B. setzt seine Kinder, den fünfjährigen Sohn Ramush und die vierjährige Tochter Laura, in seinen BMW X5, schnallt sie ordentlich in den Kindersitzen fest, gibt ihnen einen letzten Kuss. Dann fährt er los. Von Dresden aus auf die B 6 in Richtung Bischofswerda, dorthin, wo er große Bäume am Straßenrand weiß. Er gibt Vollgas und steuert geradewegs auf einen Baum zu. Die beiden Kinder sind sofort tot. Nur eines läuft nicht nach Plan: Er selbst überlebt.

Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass es anders gewesen sein könnte, dass der 47-Jährige spontan und nicht im Vollbesitz seiner Geistesgegenwart gehandelt hat, sagt Theo Dahm, der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer am Görlitzer Landgericht am Dienstag. Das Urteil der Kammer lässt keinen Zweifel: Shaip B., der Ehemann und Vater, ist schuldig des Mordes an seinen eigenen Kindern. Er hat sie getötet, einzig und allein, um seine Frau dafür zu bestrafen, dass sie sich von ihm getrennt hatte – nach einer schon länger zerrütteten Ehe, in der er auch gewalttätig geworden war. Sie soll ein Leben lang leiden. Das hat er erreicht.

Er hat aus niederen Beweggründen und heimtückisch gehandelt, urteilt das Gericht. Die Kinder hätten sich unter der Obhut ihres Vaters in trügerischer Sicherheit gewogen. Wegen Mordes in zwei Fällen muss Shaip B. nun lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht folgt mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und geht sogar noch darüber hinaus, indem es die besondere Schwere der Schuld feststellt. Das hatte der Anwalt der Ehefrau gefordert, die als Nebenklägerin in dem Prozess auftrat. Damit kann der Verurteilte auch nicht mit einer frühzeitigeren Entlassung rechnen.

Sein Verteidiger, der Dresdner Anwalt Michael Sturm, hat bereits Revision gegen das Urteil angekündigt. Er hatte auf Totschlag im minderschweren Fall und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren plädiert, weil er die Tat als erweiterten Suizid im Zustand psychischer Verwirrtheit sieht. Shaip. B. selbst hat das Urteil ohne eine sichtbare Regung aufgenommen.