Donnerstag, 29.11.2012
Lebenslang für Dachauer Todesschützen
Die tödlichen Schüsse auf einen jungen Staatsanwalt in Dachau hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Nun ist der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Umringt von Polizisten liegt der Angeklagte Rudolf U. bei der Fortsetzung des Prozesses wegen Mordes an einem jungem Staatsanwalt in Dachau in einem Krankenbett im Gerichtssaal im Landgericht München. Foto: dpa
München. Als der Richter am Donnerstag das Urteil verkündet, fallen dem Angeklagten Rudolf U. immer wieder die Augen zu. Fast reglos liegt der Beinamputierte im Krankenbett neben dem Richterpult. Er wird möglicherweise den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Für den Mord an einem Staatsanwalt am Amtsgericht Dachau vor elf Monaten sowie dreifachen Mordversuch verhängt das Gericht eine lebenslange Haftstrafe. Die Schuld von U. wiegt besonders schwer, weshalb eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren kaum möglich ist.
Seine Tat im Januar war ein Angriff auf die Justiz, der bundesweit eine Debatte über Sicherheitskontrollen in Gerichten auslöste. Über Jahre fühlte sich der 55-Jährige in verschiedenen Prozessen ungerecht behandelt. Seine „Aversion" gegen die Justiz entwickelte sich zu „blankem Hass", sagte der Vorsitzende Richter Martin Rieder am Donnerstag in der Urteilsverkündung. Dieser Hass entlud sich im vergangenen Januar im Amtsgericht Dachau und traf mit Staatsanwalt Tilmann T. ein Zufallsopfer.
Opfer war „Symbol" für verhasste Justiz
Der Transportunternehmer U. stand wegen nicht gezahlter Versicherungsbeiträge vor Gericht - und wurde verurteilt. Als er den Schuldspruch hörte, zog er mit den Worten „Ich wusste es" eine ins Gericht geschmuggelte Pistole und feuerte auf den Staatsanwalt und den Amtsrichter. T. starb, zweifach tödlich getroffen, der Amtsrichter rettete sich unter den Tisch.
Die beiden Juristen galten U. als „Symbol" für die tief verhasste Justiz. Dabei hatte der Staatsanwalt den Angeklagten nie zuvor gesehen, war an dem Tag lediglich für einen Kollegen eingesprungen. „Der Angeklagte hat Tilmann T. kaltblütig ermordet", sagt Rieder in seiner Urteilsbegründung. Rudolf U. habe „heimtückisch und aus niederen Beweggründen" gehandelt sowie „mit direktem Tötungsvorsatz". Die Tat habe er „von langer Hand geplant". Die Opfer seien völlig wehrlos gewesen. Der „rechthaberische, starrsinnige und querulatorische" Rudolf U. habe sich eine „eigene Rechtswelt" errichtet, in der er immer Recht und alle anderen „stets Unrecht hatten", führt der Richter aus. Zugleich stellt der Vorsitzende Richter klar, die lebenslange Haftstrafe solle nicht der Versuch sein, mit U. „abzurechnen".
Rieder betont: „Es war ein sinnloser Tod." Die Tat habe „unermessliches Leid" über die Familie des jungen Staatsanwalts gebracht, die als Nebenkläger auftrat. T.'s Eltern und seine Ehefrau gaben T. bei ausführliche Aussagen in der vergangenen Woche vor Gericht ein Gesicht. In bewegenden Worten schilderten sie den 31-Jährigen als warmherzigen Familienmenschen, der sich engagiert um seinen autistischen Bruder kümmerte, trotz erstklassiger Karriereaussichten keinen Dünkel kannte und wegen seines ausgeprägten Gerechtigkeitssinns Richter werden wollte.
Keine Reue
Die Worte veranlassten den geständigen Angeklagten schließlich dazu, sich in zwei dürren Sätzen bei der Familie zu entschuldigen. Reue sehe anders aus, befindet das Gericht am Donnerstag. U. sei „egozentrisch veranlagt" und „nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht", sagt Rieder in der Urteilsbegründung. Er habe sich „in krasser Eigensucht" über das Leben anderer hinweggesetzt.
Auch dass U. und sein Wahlverteidiger Maximilian Kaiser phasenweise mehr im Mittelpunkt des Interesses standen als der Getötete, stieß bei Angehörigen und Prozessbeobachtern auf Entsetzen. Schon vor dem Prozess gab es Wirbel, weil der schwer kranke U. einer Verhandlung entgehen und stattdessen lieber sterben wollte, indem er lebenserhaltende ärztliche Behandlungen ablehnte. Sein Wahlverteidiger, der neben dem Pflichtverteidiger auf der Bank saß, verursachte unter anderem durch Befangenheitsanträge mehrfach Eklats vor Gericht. Am Donnerstag, zum Richterspruch, taucht er nicht mehr auf. Sollte das Urteil in einer Woche rechtskräftig sein, wird U. von der Krankenstation der Münchner Gefängnisses nach Straubing verlegt. (dapd)
Empfehlung - Lebenslang für Dachauer Todesschützen
München. Als der Richter am Donnerstag das Urteil verkündet, fallen dem Angeklagten Rudolf U. immer wieder die Augen zu. Fast reglos liegt der Beinamputierte im Krankenbett neben dem Richterpult. Er wird möglicherweise den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Für den Mord an einem Staatsanwalt am Amtsgericht Dachau vor elf Monaten sowie dreifachen Mordversuch verhängt das Gericht eine lebenslange Haftstrafe. Die Schuld von U. wiegt besonders schwer, weshalb eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren kaum möglich ist.(...)
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