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Wegen tödlichem Unfall vor Gericht

Drei Tote forderte ein Unfall am Parkplatz „Rossauer Wald“. Die Fahrerin stellte ihren Lkw an der falschen Stelle ab, weil sie dringend auf Toilette musste.

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© Sven Barsch/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. In den frühen Morgenstunden des 29. Juni 2017 geschah auf der A 4 in Richtung Dresden ein folgenschwerer Verkehrsunfall. Weil der Rastplatz „Rossauer Wald“ restlos überfüllt war, hatte die 33-jährige Fahrerin eines Lasters ihr Fahrzeug auf der Zufahrt des Parkplatzes abgestellt. Ein 47-jähriger Pole, der zuvor einen Lkw überholt hatte und mit überhöhter Geschwindigkeit in den Rastplatz eingebogen war, fuhr auf den Auflieger des Lkw auf. Während der Pkw-Fahrer schwer verletzt wurde und nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte, starben die drei weiteren Insassen des Opel an ihren Verletzungen. Alle waren Arbeitskollegen des Unfallverursachers.

Der polnische Unfallverursacher wurde schon im Dezember 2017 wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Unfallgutachter gingen in der Verhandlung im Dezember davon aus, dass der Pkw mit etwa 130 Stundenkilometer in den Rastplatz eingebogen war. Mit diesem Tempo hätte er nicht einmal die Zufahrt zu den Pkw-Parkplätzen ohne Unfall erreicht, da waren sich die Unfallgutachter einig. Wenn er nicht auf den Sattelschlepper aufgefahren wäre, wäre er auf einen anderen Lkw gefahren, der ebenfalls in der Zufahrt parkte.

Die Fahrerin des Sattelschleppers, die in Düsseldorf wohnt, musste sich vorm Amtsgericht Döbeln wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Weil sie kurz vor der Verhandlung ein Baby per Kaiserschnitt entbunden hatte, war sie damals nicht zur Verhandlung erschienen. Sie erhielt einen Strafbefehl. Laut diesem sollte sie eine Geldstrafe in Höhe von 2600 Euro zahlen. Ihr Verteidiger legte in der Verhandlung Widerspruch ein.

Die Fahrerin des Sattelzuges war zur Tatzeit schwanger. Bevor sie das Fahrzeug auf dem Rastplatz „Rossauer Wald“ abstellte, hatte sie schon einen anderen Parkplatz anfahren wollen. Doch auch der war voll besetzt gewesen. Weil sie dringend zur Toilette musste, ließ sie den Sattelschlepper dann an der Einfahrt zum Rastplatz „Rossauer Wald“ stehen. Das Fahrzeug war voll beleuchtet.

Nachdem der Unfall passiert war, stand die Angeklagte unter Schock. Der Anblick der Toten und des total zerstörten Opel lassen sie bis heute nicht los. Sie befindet sich seit dem Unfall in psychologischer Behandlung. Deshalb ist sie auch zur zweiten Verhandlung nicht gekommen. Richter Janko Ehrlich reduziert die Geldstrafe aus dem Urteil vom Dezember auf 1800 Euro (90 Tagessätze zu 20 Euro). „Sie hat ohne Not dort gestanden“, sagt er in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist rechtskräftig.