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Langer Weg zum Schadenersatz

Das Landgericht Görlitz hält die Klage eines Geflügel- und Wildhändlers gegen das Landratsamt für berechtigt.

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© dpa

Diehsa/Bischofswerda. Ein Vergleich zwischen Fleischhändler Mario Steinert und dem Landratsamt Görlitz ist nicht zustande gekommen. Nach mehreren Verhandlungstagen im Landgericht Görlitz verkündete deshalb Richterin Nora Schletter ihren Beschluss: Steinerts Klage ist dem Grunde nach berechtigt. Der auch in Bischofswerda vom Wochenmarkt am Freitag bekannte Diehsaer Verkäufer von Geflügel, Eiern und Wild hat das Landratsamt verklagt.

2013 hatte das Amt eine Rückrufaktion für Steinerts angeblich mit Trichinenlarven belastete Wildschweinprodukte gestartet. Bald darauf entschuldigte sich der Landrat. Der Rückruf hätte seine Ursache darin, dass eine Fleischprobe falsch zugeordnet worden war. Der Kreis bezahlte bisher über 4 000 Euro für den Fehler. Steinert indes fordert weiter Schadensersatz, unter anderem wegen erheblicher Umsatzeinbußen.

Mit dem Grundurteil ist lediglich die Berechtigung der Klage festgestellt. Geht das Landratsamt dagegen in Berufung, muss das Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Wenn das OLG das Grundurteil bestätigen sollte, kann über die eigentliche Höhe der Forderung von Mario Steinert weiter verhandelt werden. Wenn nicht, muss das Landgericht erneut befinden. (jrs)