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Lange Haftstrafe für Drogenhändler

Ein Mann muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Richter hofft auf eine abschreckende Wirkung.

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© dpa

Bautzen. Wegen Drogenhandels und -erwerbs ist am Bautzener Amtsgericht am Dienstag ein 34-jähriger Mann zu insgesamt zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der gebürtige Marokkaner hatte mehrfach größere Vorräte Haschisch sowie kleine Mengen Crystal gekauft. Bis zu seiner Festnahme vor einem halben Jahr hatte er in der Asylunterkunft an der Macherstraße in Kamenz gelebt. Den Stoff, so versicherte der 34-Jährige, habe er allen voran für den Eigenbedarf und einen Bekannten besorgt.

Viermal sei der Marokkaner nach Berlin gefahren und hatte dort bei verschiedenen Dealern im Görlitzer Park, einem deutschlandweit bekannten und berüchtigten Umschlagsplatz für Drogen, jeweils 200 Gramm Haschisch gekauft. Von der Menge behielt er jeweils die Hälfte für sich, der andere Teil ging an einen Landsmann im Kamenzer Asylheim, der die Drogen bei ihm bestellt hatte. Den eigenen Anteil habe er zum Teil mit der Sozialhilfe, die er vom Staat erhielt, bezahlt. „Ich habe die Hälfte für Drogen, die andere für Essen ausgegeben“, erklärte der Mann, der seit dem 14. Lebensjahr drogenabhängig gewesen sei. In Marokko sei er ohne Familie in einem Heim aufgewachsen. Ende 2014 kam er auf der Suche nach einer neuen Perspektive schließlich nach Europa.

Gelegentlich hatte der Mann auch zu anderen Drogen gegriffen. Dreimal habe er Crystal gekauft. Eine „unmenschliche Droge“, wie es Staatsanwalt Jens Josinger in seinem Plädoyer formulierte – und was sich letztlich auch bei dem vom Schöffengericht verhängten Strafmaß deutlich bemerkbar machte. In die Bemessung der Strafe bezog das Gericht aber auch frühere Verfehlungen mit ein. Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hatte gegen den Mann bereits zweimal wegen Drogenhandels einen Strafbefehl mit Tagessätzen erlassen.

Der Vorsitzende Richter Dr. Dirk Hertle verwies in der Urteilsbegründung zudem darauf, dass die jetzt gegen den Marokkaner verhängten Strafen eine abschreckende Wirkung haben sollen. „Gegenüber Drogen gibt es bei uns keine Toleranz. Da machen wir auch keinen Unterschied zwischen Deutschen und Ausländern“, erklärt Richter Dirk Hertle. (SZ/sko)