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Landwirt wegen Tierquälerei vor Gericht

Im März waren in Greußnig drei Rinder auf einer Weide gestorben. Die Obduktion ergab: Sie sind verhungert.

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Von Helene Krause und Jens Hoyer

Als im März vergangenen Jahres die Temperaturen noch einmal weit unter den Gefrierpunkt rutschten, war das für drei schottische Hochlandrinder auf einer Weide am Stadtgut Greußnig das Todesurteil. Ein Passant entdeckte ein totes Tier, das im Freien lag, und informierte die Polizei. Seiner Meinung nach war es verhungert. Eine Meinung, die offensichtlich auch die Staatsanwaltschaft teilt. Seit gestern stehen die Halter der Rinder vor dem Döbelner Amtsgericht.

Fast gleichgültig saßen die 34-jährige Ehefrau und ihr 38-jähriger Mann neben ihrem Anwalt. Vorgeworfen wird ihnen Tierquälerei. Zwei erwachsene Kühe und ein Kalb waren in den kalten Wintertagen auf der Koppel gestorben. Die Tiere sollen total ausgehungert und verdurstet gewesen sein. Der Passant hatte das tote Tier abgedeckt unter einer Plane gesehen. Polizeibeamte fuhren nach der Anzeige zu der Weide und entdeckten dort einen zweiten Tierkadaver. Sie meldeten den Fall dem Landratsamt.

Als ein Mitarbeiter des Amtes am nächsten Tag zur Weide kam, stellte er sogar drei tote Tiere fest. Neben den zwei toten Kühen lag noch ein Kalb. Die Rinder litten aufgrund der Unterernährung unter Umweltkeime, die ihr Immunsystem schwächten. „Die Todesursache waren aber nicht die Keime“, erklärt der Amtstierarzt. „Der Todesgrund war Auszehrung.“ Auch die weiteren Tiere der Herde sollen ausgehungert gewesen sein. Auf der Weide hätte weder ein Trog mit Frischwasser gestanden noch Heu oder Stroh gelegen. Selbst einen Unterstand habe es dort nicht gegeben. Alle Tiere sollen aufgrund der Unterernährung apathisch gewesen sein und sich zusammengedrängt haben. Von den angrenzenden Bäumen und Holdersträuchern hätten die Tiere vor Hunger die Rinde gefressen.

Die toten Rinder wurden zur Obduktion gebracht. Dort wurde festgestellt, dass sie verhungert und verdurstet waren. Die Tierhalter erhielten zwei Strafbefehle. Sie sollten insgesamt 1 500 Euro zahlen. Gegen den Strafbefehl gingen die Eheleute in Einspruch. Der Fall landete vor Gericht.

Zum Tatvorwurf erklärt die Ehefrau, die Rinder hätten ausreichend Futter und Wasser gehabt. Die Hochlandrinder wären eine auf die Urform zurückgezüchtete Rasse. Aufgrund von Inzucht hätten die Tiere Gendefekte. Sie würden auch bei ausreichender Futtergabe nicht fressen. Beide wollen Ende Februar 2013 eine Woche im Urlaub gewesen sein. Für diesen Zeitraum hätten sie eine Vertretung beauftragt, die Tiere zu füttern. Als sie wieder zu Hause waren, hätten sie den Tieren Heu, Stroh und Kraftfutter gegeben. Bei einem Bekannten wollen sie sogar Heu gegen Stroh getauscht haben. „Warum sollen wir die Tiere hungern lasse?“, fragte die Angeklagte vor Gericht. „Die Weide ist an der Straße. Jeder kann den Zustand der Tiere sehen, wenn wir sie hungern lassen.“ Grund für den Tod der Tiere soll ihrer Meinung nach auch der strenge Winter mit Frost und Schnee gewesen sein. Außerdem argumentierte sie, dass Ende März 2013 ein Kalb geboren wurde. „In ausgehungertem Zustand hätte die Kuh ihr Kalb verstoßen.“

Doch auch der Polizeibeamte, der den Tatort besichtigte und der auf einem Bauernhof aufgewachsen ist, sagte über den Zustand der Tiere: „Ich habe inmitten der total abgemagerten Tiere kein Futter und kein Wasser gesehen.“ Bei den Rindern hätten alle Knochen hervorgespießt.

Der Tierarzt, der die Tiere der Eheleute betreut, war Ende März auf dem Bauernhof. Er behandelte dort eine Kuh. Von verhungerten Tieren will er nichts gesehen haben. Der Amtstierarzt, der Tage nach dem Vorfall die Rinderherde kontrollierte, erklärt, dass die Rinder nach der Anzeige nicht mehr so apathisch gewirkt hätten. Seiner Meinung nach hätten die Tiere aufgrund der kalten Witterung und wegen ihres abgemagerten Zustandes in einen Stall untergebracht werden müssen.

Weil der Verteidiger der beiden Angeklagten den Antrag stellt, weitere Zeugen anzuhören, wird das Verfahren fortgesetzt.