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Land für einen Erdwall

Vor dem Getreidesilo mit Trocknungsanlage soll ein Sicht- und Schallschutz gebaut werden.

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© DA-Archiv/D. Thomas

Großweitzschen. Der Gemeinderat Großweitzschen hat auf seiner jüngsten Sitzung dem Verkauf einer Fläche in Gallschütz zugestimmt, auf der Landwirt Hans-Georg Munz einen Erdwall anlegen möchte. Dieser sei erforderlich, um die geplanten drei Getreidesilos nach außen abzuschirmen. Das Grundstück, das der Investor erwerben will, reicht für den Wall nicht aus. Munz fragte deshalb bei der Gemeinde an, ein 3 764 Quadratmeter großes Grundstück kaufen zu können.

Gemeinderätin Susan Munz als Ehefrau des Antragstellers und Bürgermeister Ulrich Fleischer (parteilos) als Pächter galten bei diesem Tagesordnungspunkt als befangen, so dass der erste stellvertretende Bürgermeister Jörg Burkert die Leitung übernahm.

„Die Höhe des Erdwalls wird durch das Landratsamt festgelegt. Erst danach steht fest, welche Fläche gebraucht wird, um den Wall zu errichtent“, sagte Burkert. Die Gemeinderäte beschlossen, nur so viel Land zu verkaufen, wie zum Bau des Erdwalls erforderlich ist. Zudem machten sie es zur Auflage, dass eine Baugenehmigung vorliegen muss. Die Kosten der Vermessung trägt der Antragsteller. Der Preis pro Quadratmeter wurde auf neun Euro festgelegt. Zu erreichen soll die Anlage verkehrsgünstig über die Staatsstraße 44 sein. Das Getreidelager besteht aus drei Silos. Eins davon ist 13 Meter hoch. Die Förderanlage befindet sich in einer Höhe von 16 Metern. Zum Projekt gehört eine Hoch-Trockenanlage.

Hans-Georg Munz stellte beim Bauordnungsamt des Landkreises Mittelsachsen den Antrag für die Errichtung eines Getreidelagers mit Trocknung und Waage in Gallschütz. Die Gemeinderäte stimmten diesem Vorhaben mit der Forderung zu: Es soll eine Begrünung in Richtung des Dorfes geben, sodass die betroffenen Bewohner nicht direkt auf die verzinkten Silos schauen müssen. Denn diese stehen auf dem höchsten Punkt, an der sogenannten Plattenstraße (DA berichtete).

Grundsätzlich entscheiden die Räte nicht, ob ein Bauvorhaben umgesetzt werden kann oder nicht. Sie geben lediglich eine Stellungnahme ab, die die Bauordnungsbehörde des Landkreises bekommt. Diese entscheidet, ob gebaut werden kann und welche Forderungen vonseiten der Behörde erhoben werden. (DA/fk/je)