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Lames muss drei Jahre warten

Dem neuen Finanzbürgermeister fehlen Erfahrungen auf seinem Gebiet. Deshalb darf er einige Aufgaben vorerst nicht selbst ausüben.

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© Archivbild: SZ / Marion Gröning

Dresdens zukünftiger Finanzbürgermeister Peter Lames (SPD) wird weder Haushaltssperren verhängen, noch Haushaltspläne aufstellen dürfen. Wie die Landesdirektion am Mittwoch auf SZ-Anfrage mitteilte, fehle Lames eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im öffentlichen oder privaten Rechnungs- und Haushaltswesen. Damit darf Lames nicht die Aufgaben eines Fachbediensteten für das Finanzwesen ausüben.

Laut Landesdirektion habe Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) um eine Stellungnahme von Behördenchef Dietrich Gökelmann gebeten, um sicherzugehen, welche Aufgaben Lames ab 1. Januar nach der sächsischen Gemeindeordnung ausüben darf und welche nicht. Finanzbürgermeister könne Lames aber trotzdem werden. In diesem Fall müsste die Funktion des Fachbediensteten einer qualifizierten Person übertragen werden, etwa dem Kämmerer. „Wer das macht, muss die Stadt entscheiden“, so ein Sprecher der Landesdirektion. Einen ähnlichen Fall habe es in Sachsen bisher nicht gegeben.

Lames sieht in der Regelung kein Problem. Von einer Aufgabenübertragung könne nicht die Rede sein, sagte er der SZ. Die Kämmerei übe die Aufgaben bereits aus. Die Stadtverwaltung betonte auf Nachfrage, dass Lames handlungsfähig sein werde. Die Leiterin der Kämmerei sei bereits als Fachbedienstete bestellt. Bislang sei es in Sachsen noch nicht vorgekommen, dass ein Finanzbürgermeister nicht auch Fachbediensteter war, so die Landesdirektion. Lames kann frühestens 2020 die zuätzlichen Aufgaben übernehmen. Dann hat er drei Jahre Erfahrung gesammelt.(SZ/sr)