Merken

Lagerfeuer werden genehmigungsfrei

Der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla. hat die Polizeiverordnung geändert. Das Feuer darf aber nicht größer als ein Meter sein.

Teilen
Folgen
© Symbolfoto: Romy Hassert

Ottendorf. Der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla hat passend zur kommenden Jahreszeit eine wichtige Änderung der Polizeiverordnung vorgenommen. Diese Änderung erleichtert vor allem Bürgern das Leben, die in den lauen Sommernächten gern länger draußen sitzen und sich gemeinsam mit Freunden einen gemütlichen Abend an der Feuerschale machen wollen. Denn so lange die Schale die maximale Größe von einem Meter nicht überschreitet, muss das Feuer künftig nicht wie in den vergangenen Jahren bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.

Bisher waren lediglich Koch- und Grillfeuer in der Gemeinde genehmigungsfrei. Ziel der Regelung war es unter anderem, dass die Feuerwehren im Falle einer Alarmierung über das angemeldete Lagerfeuer Bescheid wissen und nicht extra zu dem jeweiligen Grundstück ausrücken müssen.

Doch die Praxis sieht anders aus: „Wenn eine Alarmierung über die Leitstelle eingeht, müssen die Einsatzkräfte trotzdem ausrücken. Egal, ob sie Kenntnis von dem Lagerfeuer haben. Sie müssen sich davon überzeugen, dass es sich tatsächlich nur um das angemeldete Feuer oder einen anderen Brand handelt“, erklärt Hauptamtsleiter Udo Rößler den Grund der Änderung. Zusätzlich sei es oft der Fall, dass sich die Einwohner von Ottendorf je nach Wetterlage oftmals sehr kurzfristig dazu entscheiden, ein Feuerchen zu machen. Auf die Schnelle ist dann meist keine Genehmigung mehr bei der Gemeindeverwaltung zu erhalten und ein Verstoß gegen die Polizeiverordnung vorprogrammiert.

Somit wird zumindest das Abbrennen von Feuern in Ottendorf entbürokratisiert. Und auch die Verwaltung hat weniger zu tun. Zwar fehlen durch die Neuregelung jährlich rund 450 Euro Genehmigungsgebühren, doch die standen nach Angaben von Hauptamtsleiter Udo Rößler sowieso in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. (ste)