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Kunden-Stopper kosten richtig Geld

Fahrradständer, Schilder, Auslagen. Fußgänger fühlen sich häufig vom Gehweg verdrängt.

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© Stadtverwaltung

Von Birgit Ulbricht

Großenhain. Am liebsten würde Ordnungsamtschef Matthias Schmieder auf Einsicht setzen. Bei Händlern, jungen Eltern mit Kinderwagen, bei Senioren mit Rollatoren und natürlich Gastronomen, die ihre Straßencafés am liebsten erweitern würden. Denn es wird eng auf Großenhains Gehwegen. Es wird um jeden Quadratmeter gerungen.

Mit Einsicht allein kommt man da nicht weit. Also hat sich das Rathaus die Gebührensatzung zum Nutzen öffentlicher Wege und Plätze wieder mal zur Hand genommen und einiges verändert. Nicht einfach die Gebühren hochgesetzt, sondern abgewogen, welche Regelung was bewirkt, erklärt Matthias Schmieder. Das Augenfälligste waren zuletzt die sogenannten Kunden-Stopper, so Schmieder.

Die heißen unter Werbeleuten tatsächlich so, weil sie genau das tun sollen. Fußgänger zum Stehenbleiben verleiten. Viele Händler drängen dazu offensiv mit Werbung auf die Fußwege. Allerdings stoppen sie damit auch Passanten, die nur weiter wollen. Von einer „Fußgänger-Passage“ ist das weit entfernt.

Neu gilt deshalb: Alle Aufsteller müssen genehmigt werden! Früher war ab einer verbleibenden Fußwegbreite von 1,50 Metern alles genehmigungsfrei, was zwangsläufig dazu führte, dass manche Händler nie einen Antrag stellen mussten und sich wohl vielfach auch nicht gemeldet haben, um ihre Gebühr zu entrichten – andere Händler wiederum nie einen Antrag genehmigt bekommen haben. Die Mindest-Wegbreite für Fußgänger schrumpft dafür nun im Gegenzug auf 1,20 Meter.

Platz könnte aber dennoch werden, denn ab dem zweiten Aufsteller verlangt die Stadt nun richtig Gebühren – zehn Euro pro Schild. Bisher waren es generell vier Euro pro Werbeschild. Die Stadt hofft, so dem Schilderwald schnell beizukommen. Das gilt auch für so manchen Werbe-Fahrradständer.

Ob an der Post Berliner Straße, in der Turnstraße vor der Versicherung, vorm Reformhaus in der Schlossstraße, an der Apotheke in der Naundorfer Straße, vorm Schuhgeschäft Meißner Straße – überall waren oder sind sie zu sehen. Manchmal sogar neben städtischen Fahrradhaltern. Schließlich lässt der eigene sich hübsch mit dem Geschäftslogo verzieren. Nur sind Fahrradständer auf der Straße oder auf Pkw-Parkflächen gar nicht erlaubt.

Denn auch Autofahrer drängen unvermindert in die Innenstadt und die Anwohner wollen mehr eigene Parkplätze. Im Rathaus hat man sich deshalb verständigt, das „Sperren von Parkplätzen“ – zum Beispiel durch Container – in die Gebührenordnung aufzunehmen. Differenziert wurde auch noch einmal zwischen „Vollsperrung“ und „halbseitiger Sperrung“ durch Bauarbeiten. So sollen die Bauherren dazu bewegt werden, nicht zu großzügig öffentlichen Raum zu beanspruchen. Damit es weiterhin zügig mit dem Bauen vorangeht, hat man den Passus beibehalten, der die erste Woche ein kostenloses Stellen von Containern und Gerüsten ermöglicht.

Gerade kurz nach dem Tornado 2010 hatte man mit dieser Regelung gute Erfahrungen gemacht. Aufatmen dürften auch die Gastronomen, Bäcker, Fleischer beziehungsweise Eisdielenbesitzer. Zwar kostet es immer noch pro Quadratmeter einen Euro im Monat, Stühle ins Freie zu stellen – doch damit ist alles geklärt. Bisher galt das tatsächlich nur für die Stühle. Jeder Sonnenschirm, jeder Kübel wurde wieder extra beantragt und berechnet. Zumindest dieser Irrsinn hat nun ein Ende.