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Kritik an Umgang mit Bergbau-Abgaben

Sachsen gilt in einer Beziehung als steinreich. Denn in der hiesigen Erde lagern viele Bodenschätze. Aber so richtig bare Münze bringt das für den Freistaat bislang nicht ein. Das Ministerium plant nun Änderungen.

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© dpa

Dresden. Sachsen muss nach Ansicht der Linken mehr Geld mit seinen Bodenschätzen machen. Am Freitag forderten sie eine konsequente Erhebung der sogenannten Förder- und Feldesabgaben aus dem Bergbau. Durch großzügige Befreiungen von der Abgabe verzichte Sachsen auf Millionen-Einnahmen, warf die Landtagsabgeordnete Jana Pinka insbesondere Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) vor. Sachsen handhabe die entsprechende Verordnung so willkürlich, dass Unternehmen beim Abbau bestimmter strategischer Rohstoffe wie Lithium die Förderabgabe zahlen müssten, bei anderen - etwa Fluss- und Schwerspat - allerdings verschont würden. „Weshalb das so ist, erschließt sich mir seit Jahren nicht“, sagte Pinka.

Die Linke-Politikerin erinnerte daran, dass der Landesrechnungshof in seinem Bericht von 2013 einen Fehlbetrag von 3,9 Millionen Euro auswies, weil Sachsen Befreiungs- und Ausnahmetatbestände ausgeweitet hatte. „Zum Jahresende läuft die Verordnung aus - für ihre Fortführung hat der für Bergbau zuständige Wirtschaftsminister Dulig offenbar keinen Plan“, erklärte die Politikerin. „Es wäre sinnvoll, Feldes- und Förderabgaben konsequent zu erheben und daraus einen Fonds zu speisen. Mit ihm könnte das Insolvenzrisiko bei Bergbautreibenden für den Freistaat abgefedert werden, wenn Folgekosten durch unterbrochenen Bergbau entstehen.“

Gestufte Abgabe für Fluss- und Schwerspat

Die Einspeisung der Feldes- und Förderabgabe in einen solchen Fonds sei aufgrund des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern nicht möglich, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Für die Zeit ab 1. Januar 2016 arbeite man im Minsterium an einer Änderungsverordnung. Dazu sollen demnächst betroffene Unternehmen und Verbände angehört und der Sächsische Rechnungshof beteiligt werden, hieß es. Geplant sei eine weitgehende Fortschreibung der aktuellen Verordnung um weitere fünf Jahre. Für Fluss- und Schwerspat soll fortan aber eine gestufte Abgabe fällig und für Natursteine der bis 2011 bereits geltende Abgabesatz wieder eingeführt werden.

Eine Förderabgabe erhebt der Freistaat beispielsweise auf Kiese und Kiessande, tonige Gesteine und Kaolin. Von 2005 bis 2012 nahm Sachsen damit 11,5 Millionen Euro ein. Die Förderabgabe ist abhängig von der Menge und dem Marktwert des Bodenschatzes. Die Befreiung betrifft auch Braunkohle-Unternehmen sowie Firmen, die Erdwärme und Marmor gewinnen. In Sachsen sind zudem alle Firmen von der Feldesabgabe befreit, die nach Bodenschätzen suchen. Duligs Amtsvorgänger Sven Morlok (FDP) hatte das stets verteidigt. Er befürchtete, dass andernfalls potenzielle Investoren abgeschreckt werden könnten.

Das Bundesberggesetz sieht eine Förderabgabe von normalerweise 10 Prozent des Marktwertes vor, den der abgebaute Bodenschatz besitzt. Sie fließt in die Kassen der Länder und soll eine Art Kompensation für die vom Bergbau verursachten Schäden sein. Bisher gilt das aber nicht für Unternehmen, deren Abbaurechte noch aus der Zeit vor 1980 datieren. Damals trat ein einheitliches Bergrecht in Kraft. (dpa)