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Kringelsdorfer Hausanzünder muss nicht ins Gefängnis

Das Geständnis und die Reue des 44-Jährigen haben vor Gericht überzeugt. Die Strafe: – ein Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung.

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© xcitepress

Von Frank Thümmler

Görlitz/Kringelsdorf. Das Verfahren ging viel schneller zu Ende als gedacht. Das Gericht verzichtete darauf, mehrere Zeugen anzuhören, verzichtete auf den zweiten Verhandlungstag und verurteilte den Kringelsdorfer Baugeräteführer , der nach dem Erhalt eines Zwangsversteigerungsbescheides im Dezember 2014 sein Haus angezündet hatte, wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die mit einer Bewährungszeit von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Für Verteidiger Kai Rosenstengel aus Weißwasser das richtige Urteil: „Niemand hätte es etwas genutzt, den Mann jetzt ins Gefängnis zu sperren. Er ist dabei, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen und zahlt in mühsamen Raten seine Schulden zurück. All das wäre mit einer Gefängnisstrafe gefährdet.“

Abgesehen von der Sozialprognose hatte das Gericht auch juristische Zweifel an der Anklage, zu der auch der Vorwurf des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und – auf Betreiben des Amtsgerichts – auch der schweren und besonders schweren Brandstiftung gehörten. All das aber verwarfen das Gericht mit dem vorsitzenden Richter Theo Dahm. Zur Erklärung: eine einfache Brandstiftung kam schon allein deshalb nicht infrage, weil man dafür fremde Sachen anzünden muss. Für die drei am Ende vom Gericht verworfenen Tatbestände waren Propangasflaschen verantwortlich, die aufgefunden wurden. Der Angeklagte hatte sie nach eigenen Angaben sonst für seinen Gasherd benutzt. Eine der Flaschen war wohl aufgedreht. Zu einer Explosion aber kam es nicht. Zu der Überzeugung, dass von diesen Flaschen tatsächlich eine Gefahr für die Feuerwehrleute ausging, kam das Gericht aber nicht. Die Erkenntnisse dazu waren einfach zu vage. Zum Beispiel war unklar, ob die Flaschen überhaupt noch befüllt waren oder nicht. „Für schwere und besonders schwere Brandstiftung ist außerdem der Vorsatz eine Voraussetzung. Die hat aber mein Mandant immer bestritten“, sagt Rosenstengel. Der 44-Jährige hatte davon gesprochen, dass er Selbstmord begehen wollte, indem er sich stark alkoholisiert auf der Couch mitverbrennen lässt. Andere gefährden wollte er aber nie. Das glaubte ihm das Gericht.

Der Staatsanwalt hatte trotz der Aussagen des Angeklagten, der offensichtlichen Reue, der Sozialprognose und der Beweislage drei Jahre und sechs Monate Gefängnis für den Mann gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Legt die Staatsanwaltschaft Revision ein, geht der Fall zum Bundesgerichtshof.