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Kriebstein erhöht Elternbeiträge

Ab August steigen die Preise in allen Betreuungseinrichtungen. Bei den Krippenkindern ist der Sprung am größten.

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© Symbolbild/dpa

Von Cathrin Reichelt

Kriebstein. Die Eltern, die eines oder mehrere ihrer Kinder in der Kita Burggeister in Kriebe-thal, der Kita Feldmäuse in Grünlichtenberg oder dem Hort der Grünlichtenberger Grundschule betreuen lassen, müssen ab dem 1. August tiefer in die Tasche greifen. Mit zwei Gegenstimmen haben die Kriebsteiner Gemeinderäte die Erhöhung der Elternbeiträge beschlossen.

Die jährliche Überprüfung der Betriebskosten in den Kindereinrichtungen der Gemeinde Kriebstein hat ergeben, dass der Elternbeitrag für die Mädchen und Jungen im Alter bis zu drei Jahren unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsatz liegt. Deshalb haben sich die Gemeinderäte zu diesem Schritt entschlossen, die Elternbeiträge den gestiegenen Personal- und Betriebskosten anzupassen. „Im Jahr 2014 wurden die Elternbeiträge zum letzten Mal erhöht“, sagt Bürgermeisterin Maria Euchler (FW).

Krippenbeitrag kostet künftig 18 Euro pro Monat mehr

Für die neunstündige Betreuung eines Krippenkindes zahlen die Eltern derzeit 180  Euro. „Das sind nur 18,9 Prozent der tatsächlichen Betriebskosten“, so die Bürgermeisterin. Das gesetzliche Minimum liegt aber bei 20 Prozent, was 190,29 Euro bedeuten würde. Die Verwaltung und der Gemeinderat gehen noch etwas höher ran und haben den neuen Elternbeitrag auf 198 Euro festgelegt. Das sind 20,81 Prozent der Betriebskosten. Hätten die Verantwortlichen das gesetzliche Maximum von 23  Prozent ausgeschöpft, wären noch knapp 21  Euro mehr zu bezahlen.

Den geringsten Anstieg gibt es im Kindergartenbereich

Für die neunstündige Betreuung eines Kindergartenkindes gibt das Sächsische Kindertagesstättengesetz ein Minimum von 20  Prozent und ein Maximum von 30 Prozent der tatsächlichen Betriebskosten vor. Mit 95 Euro liegt der derzeitige Elternbeitrag bei 21,6 Prozent. Auch in diesem Bereich haben sich die Räte für eine kleine Erhöhung um vier Euro auf 99 Euro (22,5 Prozent) pro Monat entschieden. Hätten sie die vollen 30 Prozent zugrunde gelegt, wären es 131,74 Euro gewesen.

Eltern von Hortkindern müssen fünf Euro drauflegen

Im Hort werden die Mädchen und Jungen von der ersten bis zur vierten Klasse maximal für sechs Stunden betreut. 55 Euro, das sind 21,4 Prozent, zahlen die Eltern bisher dafür. Die gesetzlichen Vorgaben von Minimum und Maximum liegen für die Hortkinder ebenso wie für die Kindergartenkinder bei 20 und 30 Prozent. Verwaltung und Räte haben sich auf eine Erhöhung um fünf Euro auf 60 Euro (23,3 Prozent) geeinigt. Wären sie bis zum Maximum gegangen, hätte das einen Betrag von 77,07 Euro bedeutet.

Verträge des Personals werden vierteljährlich angepasst

Um die Kosten für die Angestellten so gering wie möglich zu halten, werden die Verträge für das Personal vierteljährlich angepasst, manchmal auch öfter. „Je nachdem, wie viele Kinder wir haben“, so Euchler. Außerdem vertreten sich die Erzieherinnen bei Urlaub und Krankheit nicht nur innerhalb einer Einrichtung, sondern auch zwischen den Kitas und dem Hort.