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Kreis rechnet mit zwölf neuen Windrädern

Vorzugsweise sollen sie in bestehenden Windparks entstehen. Für die Bürger im Landkreis Görlitz liegen die Pläne erst nächstes Jahr aus. In dem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen dazu.

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© Matthias Weber

Von Steffen Gerhardt

Nicht nur mehr Windräder als bisher, sondern vor allem höhere und damit größere sollen sich künftig im Landkreis Görlitz drehen. So sieht es die Fortschreibung des Regionalplanes vor, dessen Neufassung jetzt in den Stadt- und Gemeinderäten zusammen mit Vertretern des Regionalen Planungsverbandes diskutiert wird.

Warum sind neue Windkraftanlagen im Landkreis notwendig?

Bereits jetzt reihen sich die Windparks einer Perlenschnur gleich südlich der Autobahn bis kurz vor Zittau. Weitere Parks haben sich entlang der Neiße etabliert. Nun sollen weitere dazugekommen? Diese Frage beschäftigt jetzt die Bernstädter Stadträte, zumal sich auch vor ihren Haustüren Windräder drehen. Jörg Weichler, Fachbereichsleiter regionale Planung, erläuterte den Stadtvertretern, wie die Entwicklung der Windenergie in der Oberlausitz die nächsten Jahre weitergeht.

Dabei ist der Regionale Planungsverband an die Vorgaben des Landes Sachsen gebunden, sagt Weichler und macht eine Rechnung auf: 2 500 Gigawattstunden sollen künftig im Jahr im Freistaat Sachsen mit Windenergie erzeugt werden. Ein Viertel der Landesfläche nehmen die Landkreise Bautzen und Görlitz ein, für die der Regionale Planungsverband die Planungshoheit hat. „Das heißt, in unserem Gebiet müssen jährlich 536 Gigawattstunden durch Windkraft erzeugt werden. Die jetzigen Flächen bringen mit ihren 217 Windkraftanlagen rund 400 Gigawattstunden.“

Der Planungsverband hat nun die Aufgabe, festzulegen, wo die noch fehlenden Gigawattstunden erzeugt werden. Dazu ist er jetzt mit den Kommunen im Gespräch, wo noch Platz für weitere Windräder ist. Nach eigenen Angaben stehen dem Verband in den beiden Landkreisen 4 330 Hektar an planbarer Fläche zur Verfügung.

Wo sollen die neuen Windräder aufgestellt werden?

Eine Antwort darauf kann der Planungsverband gegenwärtig nicht geben. „Da ist noch nichts festgelegt“, sagt Jörg Weichler. Deshalb wird vom Ist-Zustand ausgegangen. Die Kreise Bautzen und Görlitz haben zusammen 23 sogenannte Vorrang- und Eignungsgebiete zur Windenergienutzung. Knapp die Hälfte der Gebiete ist im Kreis Görlitz. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, will der Verband 200 Hektar zusätzlich zur Gewinnung von Windenergie ausweisen. Das klingt zunächst nach viel, aber wenn man bedenkt, dass ein großes Windrad rund zehn Hektar Fläche beansprucht, ist insgesamt von 20 neuen Windkraftanlagen für beide Landkreise die Rede.

Anhand der Gebietsaufteilung lässt sich sagen, dass über die Hälfte der Windräder im Landkreis Görlitz stehen wird. Denn: „Die Siedlungsstruktur im Kreis Bautzen lässt nur noch kleine Potenzialflächen zu.“ Deshalb soll mehr Windenergie im Nachbarkreis erzeugt werden, um die Vorgaben des Freistaates erfüllen zu können. Dabei verfolgt der Planungsverband die Strategie, dass „wir zuerst die Gebiete erweitern, die schon vorhanden sind“, so Jörg Weichler.

Um beim Beispiel Bernstadt zu bleiben, würde das bedeuten, dass aus den vorhandenen sechs Windrädern das Doppelte werden könnte. Denn von der ausgewiesenen Potenzialfläche von 160 Hektar ist erst die Hälfte bebaut. Hinzu kommt, dass auf den vorhandenen Windfeldern die Einspeisung der Energie in das Stromnetz bereits gegeben ist, während bei neuen Windparks dafür erst Kabel und Anschlüsse zu legen sind. Deshalb geht die derzeitige Diskussion mit den Kommunen mehr in die Richtung: Wo können vorhandene Windparks erweitert werden?

Wann können die Bürger bei der Planung mitreden?

Die Bürger interessiert nicht nur, was auf sie in Sachen Windenergie zukommt, sondern auch, wie sie mit Strom aus der Luft Geld verdienen können. Bereits jetzt geben sich Windparkbetreiber auf der Suche nach neuen Flächen die Klinke in die Hand – und mancher Landbesitzer hofft, dass sein Acker doch noch zur Goldgrube wird. Vonseiten des Planungsverbandes wird aber abgeraten, bereits jetzt Vorverträge abzuschließen. Denn die Bürger bekommen erst im nächsten Jahr die Möglichkeit, in die Pläne zu schauen. Von August bis Oktober 2016 sollen sie Zeit haben, ihre Einwendungen einzureichen. Der überarbeitete Planentwurf, in dem die Hinweise der Gemeinden eingearbeitet sind, wird also erst im Sommer kommenden Jahres öffentlich gemacht. 2017 soll das Innenministerium den Plan beschließen, der dann zehn Jahre gültig ist und auf dem Landesentwicklungsplan aufbaut.

Decken leistungsstärkere Anlagen nicht den Mehrbedarf an Windenergie?

Alte Anlagen durch neue ersetzen, statt gänzlich neue Windräder zu bauen, das kam als Alternativvorschlag vom Bernstädter Stadtrat. Doch diese Rechnung geht jetzt noch nicht auf, sagt Jörg Weichler. „Die Mehrzahl der Anlagen hat noch nicht das Alter, um durch neue ersetzt zu werden, der Effekt wäre nur marginal.“ Dass in Bernstadt die Windräder nicht ohne Ende in die Höhe schießen, dafür hat die Stadt vorgesorgt. Mit der Festlegung im Bebauungsplan, dass Windräder nur 120 Meter hoch sein dürfen. Es gibt bereits Anlagen, die 200 Meter erreichen.