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Kostenloses Parken kann teuer sein

Über Weihnachten brauchen Autofahrer nichts zahlen. Ein Görlitz-Tourist tat es trotzdem, weil es unklar angezeigt war.

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© Pawel Sosnowski

Von Ralph Schermann

Denkt Frank Berger an die Weihnachtstage zurück, erinnert er sich nicht nur an nette Geschenke. Es gab für ihn auch eine „schöne Bescherung“, die er gar nicht schön fand. Im Gegenteil: „Ich bin verärgert darüber, wie die Stadt Görlitz in der besinnlichen Zeit ihre Gäste abzockt.“

Der harsche Vorwurf betrifft die Parkscheinautomaten. Frank Bergers auswärtige Weihnachtsgäste hatten einen Stadtbummel vor und parkten ihr Auto dafür am 26. Dezember, 11.49 Uhr, auf dem Klosterplatz. Die Bedientafel des dortigen Parkautomaten nannte die Bewirtschaftungszeiten: Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr, Sonnabend 9 bis 16 Uhr. Das heißt im Umkehrschluss: An allen anderen Zeiten wird keine Parkgebühr verlangt. Was aber ist mit Feiertagen? Ein Hinweis darauf war an dem Automaten nicht zu finden.

„Sicher ist sicher“, sagte sich da Frank Bergers Besuch und warf zwei Euro ein, in der Annahme, damit zwei Stunden lang parken zu können. Weit gefehlt: Das ausgedruckte Ticket nannte den 28. Dezember, 11.15 Uhr, als Parkzeitende, weil es eben Feiertage berücksichtigt. „Damit hat Görlitz zwei Euro für eigentlich kostenloses Parken kassiert“, ärgert sich Frank Berger und nennt das „eine bewusste Irreführung“. Auch deshalb, weil er später „noch von anderen Görlitz-Besuchern hörte, dass es diesen ebenso oder ähnlich ergangen ist“. Im Rathaus bedauert Holger Kloß diesen Ärger. Der Leiter der Bußgeldstelle und des Vollzugsdienstes ist für die Görlitzer Parkscheinautomaten zuständig und weiß sofort, wie man die zwei unnötigen Euro hätte vermeiden können: „Im Display der Automaten wird nach jeder eingeworfenen Münze das Ende der Parkdauer angezeigt. Damit hat der Bediener die Möglichkeit, entweder per Tastenbetätigung den Parkschein auszudrucken, die Parkzeit durch den Einwurf einer weiteren Münze zu verlängern oder den Vorgang abzubrechen.“

Das stimmt – und hat doch einen kleinen Haken: Auch die ausgedruckte Parkdauer bis 28. Dezember war falsch. Denn schon am Tage der Bedienung hatte die Stadtverwaltung die frohe Botschaft verkündet, dass ab 28. Dezember bis zum neuen Jahr alle Parkautomaten außer Betrieb genommen werden. Theoretisch hätte auf dem Parkschein dann der 4. Januar als Enddatum ausgedruckt sein müssen.

Frank Berger geht es freilich gar nicht um die zwei Euro. „Es geht mir um die Sache und vor allem darum, dass hier das Ansehen der Stadt bei Besuchern beschädigt wird“, betont er. Dabei wäre es so einfach: „Ein kleiner Aufkleber mit zwei, drei Worten reicht zur Nachrüstung aus und könnte Ärger vermeiden.“ Auf jeden Fall sollte klar erkennbar sein, dass „an Sonn- und Feiertagen kostenfrei geparkt werden kann“. Holger Kloß gesteht, dass ihm solche Vorwürfe bisher fremd waren: „Das System hier und auch in vielen anderen Städten ist seit der Aufstellung dieses Automatentyps vor 14 Jahren im Einsatz. Mir ist nicht erinnerlich, dass dies bisher zu Problemen führte.“ Dessen ungeachtet verspricht er Frank Berger allerdings sofort, „die Anregung gern aufzunehmen und bei der nächsten Erneuerung der Bedienhinweise einen entsprechenden Hinweis mit anzubringen.“

Das hört sich gut an. Und doch bleibt eine Frage offen: Warum hätten nicht schon zu Weihnachten die Displays einfach den Vermerk „Außer Betrieb“ zeigen können?