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Kommentar: Stellt das Hochhaus unter Denkmalschutz

Bettina Klemm zur Zukunft des Hotels am Terrassenufer

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Wenn die Stadt das Hochhaus am Terrassenufer nicht abreißen darf, dann sollte sie jetzt prüfen, ob das Gebäude nicht denkmalswürdig ist.

Geschichtsträchtig ist es bestimmt. Das Hochhaus entstand 1968 als eine Art Machtdemonstration. Engagierte Denkmalpfleger hatten damals darauf hingewiesen, dass die Hochhäuser sowohl den Blick auf die historische Innenstadt als auch auf die freien Elbwiesen beeinträchtigen. Dem standen die Intentionen entgegen, eine sozialistische Großstadt zu bauen. Heute gibt es in der Innenstadt kaum noch Gebäude mit dem DDR-Charme. Als Prototyp für die Plattenbauten würde sich das Haus bestens eignen.

Nach der Wende wurde das Hochhaus am Terrassenufer verkauft, ohne die Stadt zuvor zu informieren. Ein Hamburger Rechtsanwalt hatte damals den Vertrag mit Investor Ernst Trapp ausgearbeitet, der heute der Stadt auf die Füße fällt.

Wie Umfragen zeigen, kippt inzwischen auch die Meinung bei den Dresdnern: Eine Mehrzahl ist für den Erhalt des Plattenbaus. Dann doch bitte konsequent im Original erhalten.