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Kommentar: Gericht hilft Görlitz auf die Sprünge

Ralph Schermann über das Gerichtsurteil gegen Alkoholverbote

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Der Görlitzer OB ist nicht erfreut über den Gerichtsbeschluss gegen sein Alkoholverbot. Kurz nach der Verkündung informierte er, sich an den Rechts- und Verfassungsausschuss des Städte- und Gemeindetages wenden zu wollen und auch das Innenministerium zu fragen, was er nun tun könne. Genau diesen Weg hat ihm das Gericht mit auf den Weg gegeben: Klarheit kann nicht die Justiz schaffen, hier ist die Politik gefragt.

Wenn das sächsische Polizeigesetz mehr Hürden aufbaut als hilfreich sind, ist das fatal. Selbst der gegen das Görlitzer Alkoholverbot vorgehende Rechtsanwalt sieht das so: Er weiß, dass solche Regularien nützlich wären, allerdings müssen sie rechtssicher sein. Wenn ein einzelner junger Mann sich sein Feierabendbierchen einfordert, indem er eine mit großem Aufwand erstellte Verordnung kippen kann, zeigt das die juristische Unsicherheit in dieser Stadt. Der Paragraf, auf den es ankommt, ist doch bekannt. „Lösung tut not. Wir haben es eben mal probiert“, sagt der OB. Das ist zu wenig.

Dem Gericht gilt nur der Wortlaut des Gesetzes. Auslegungen sind da nicht hineininterpretierbar. Der Richter will der Stadt Görlitz aber „als Service“, wie er sagt, Empfehlungen für künftige Verordnungen mit in die Urteilsbegründung schreiben. Der letzte Versuch der Stadt wird es dann also nicht gewesen sein. Das ist durchaus auch gut so. Es muss eben nur gut gemacht sein.