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Körperverletzung kostet 2 000 Euro

Ein 24-jähriger Döbelner soll seine Freundin eingesperrt, geschlagen und bedroht haben. Nur eine Tat wurde bewiesen.

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Von Helene Krause

Vorgeworfen werden einem 24-Jährigen aus Döbeln vorsätzliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Bedrohung. Immer wieder erklärt die Geschädigte in der Verhandlung vorm Amtsgericht Döbeln, dass sie sich nicht mehr an den Vorfall erinnern kann. „Ich war zu der Zeit voll auf Drogen“, sagt sie. „Ich weiß nicht mehr, was genau passiert ist.“

Am 7. Mai 2014, gegen 23 Uhr, soll er seine damalige Lebensgefährtin vor dem Polizeirevier in Döbeln am Arm gepackt und in seine Wohnung an die Friedrichstraße gezerrt haben. Dort soll er sie angeschrien und wiederholt ins Gesicht und auf den Oberkörper geschlagen haben. Die Geschädigte erlitt mehrfache Prellungen, unter anderem an der Brust, der Bauchdecke und am Oberarm. Außerdem soll der Beschuldigte die Geschädigte mit den Worten bedroht haben: „Ich weiß nicht, ob Du ohne Deine Mutter leben kannst. Es sind schnell mal die Bremsschläuche gekappt. Es könnte sein, dass Euer Haus brennt.“ Erst am nächsten Tag, gegen 12 Uhr, sei es der Geschädigten gelungen, die Wohnung des Angeklagten zu verlassen.

Sie ging zum Arzt und erstattete Anzeige. Grund für die Tat soll Verärgerung über ihre Trennung gewesen sein. Tage später ging die Geschädigte noch einmal zur Polizei. Dort erzählte sie, dass der Angeklagte ihr noch eine Pistole an den Kopf gehalten habe. Im September war sie erneut auf dem Polizeirevier. Sie sagte, dass der Vorfall genauso geschehen sei, wie sie es bei ihrer Anzeige im Mai gesagt habe. Nur die Pistole habe der Täter nicht an den Kopf gehalten. Es soll nur eine Plastikpistole gewesen sein, die zufällig aus dem Schrank gefallen sei. Später versöhnten die beiden sich wieder. Heute leben sie in einer gemeinsamen Wohnung in Döbeln.

Die Mutter der Geschädigten erklärt als Zeugin vor Gericht, dass sie einen Tag nach dem Vorfall von ihrer Tochter spät abends einen Anruf bekommen habe. „Sie erzählte mir von dem Vorkommnis“, sagt sie. „Sie war bei einer Freundin. Ich wollte sofort zu ihr fahren, aber sie wollte das nicht.“ Die Anzeige habe sie gestellt. Ihre Tochter war zur Tatzeit noch nicht volljährig. „Ich bin von den Verletzungen ausgegangen“, sagt sie. „Unbekleidet habe ich meine Tochter nicht gesehen.“ Allerdings hat sie wegen des Drogenkonsums der Tochter Zweifel, ob immer alles so stimmt, wie ihr Kind es erzählt. „Sie fantasiert oft etwas hinzu“, sagt die Zeugin.

Zum Tatvorwurf erklärt der Angeklagte, dass er und die Geschädigte sich am Tattag im Wettinpark getroffen hätten. In seiner Wohnung habe er seine Freundin nur geschubst. Geschlagen und bedroht will er sie nicht haben. Auch die Geschädigte spricht davon, dass es eine Rangelei gegeben habe, allerdings eine gegenseitige. Dabei sei sie gegen einen Schrank gefallen. Den Grund für den Streit weiß sie nicht mehr. Auch der Angeklagte kann sich nicht an den Auslöser für die Streitigkeiten erinnern. Auf die Frage von Richter René Stitterich, wie sie sich die Verletzungen erkläre, wenn es nur eine Rangelei gegeben habe, gab die Geschädigte erneut an, sich nicht zu erinnern.

Stitterich ermahnt sie, die Wahrheit zu sagen. „Eine Falschaussage vor Gericht stellt, genauso wie eine falsche Verdächtigung, eine Straftat dar.“ Außerdem moniert er: „Sie streiten sich, zeigen ihn an und ein paar Tage später haben Sie sich wieder versöhnt. Sie beschäftigen Polizei, Ärzte und Gericht. Das geht so lange, bis Sie eines Tages tot auf der Straße liegen.“ Trotz der ernsten Worte bleibt die Geschädigte bei ihrer Aussage.

Vor Gericht ist der Angeklagte kein Unbekannter. Mehrfach wurde er schon wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Obwohl die Verteidigerin, Rechtsanwältin Kristin Böhme, auf einen Freispruch ihres Mandanten plädiert, verurteilt Richter René Stitterich den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 20 Euro. „Die Freiheitsberaubung und die Bedrohung konnten wir nicht nachweisen“, sagt er in der Urteilsbegründung. „Dass es die Körperverletzung gegeben hat, ist unbestritten.“