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Knöllchenstreit vor Gericht

Die Wasserschutzpolizei wirft einem Heidenauer Fährmann Pflichtverletzung bei einer Nebelfahrt vor. Der versteht die Aufregung nicht.

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© Marko Förster

Von Alexander Schneider

Heidenau. So gemächlich, wie das Wasser der Elbe fließt, so gemächlich werden auch Kapitäne verfolgt, die es mit den Sichtverhältnissen auf dem Fluss angeblich nicht so genau nehmen. Fährmann Detlef B. erhielt im Oktober 2015 ein Bußgeld über 300 Euro, weil er bei weniger als 110 Meter Sicht zwischen Birkwitz und Heidenau pendelte – an einem nebligen Novembermorgen im Jahr 2014.

Am Freitag begann der Prozess am Amtsgericht Dresden vor Knöllchenrichter Jochen Meißner, denn B. akzeptiert die Strafe nicht. Der 55-jährige ausgebildete Fährführer arbeitet schon seit 1980 auf der Elbe, doch so etwas habe er noch nicht erlebt. Der Kapitän sagte, es gebe eine Vereinbarung seiner Firma mit Polizei und dem Wasser- und Schifffahrtsamt, wonach bei schlechter Sicht der Fährmann entscheidet, ob er fährt. Der Abstand der Bootsanleger beträgt 110 Meter. „Wenn ich den Anleger am anderen Ufer nicht sehe, fahren wir nicht“, so der 55-Jährige.

Der Prozess spülte einige fragliche Details zutage, bei denen die Beamten der Wasserschutzpolizei nicht gut aussahen. Die Männer kontrollierten den Fährmann, weil einem Polizisten aufgefallen war, dass die Fähre an jenem Novembermorgen in Betrieb war. Bei der Kontrolle setzten sie dann aber auch – im Nebel – gemeinsam über, um aus einem Auto die Papiere des „Schiffsjungen“ Agnes S. zu holen. Die 41-Jährige ist heute selbst Fährführerin und war damals zur Ausbildung auf B.’s Fähre. Dass sie bei schlechter Sicht auch die Augen offenhielt, schien in dem Bußgeldbescheid ignoriert worden zu sein.

Ein Polizist, der während der Kontrolle 30 Meter vor der Fähre gewartet hatte, sagte, er habe das andere Ufer gesehen. Er begründete das Knöllchen mit der Rheinischen Schifffahrtsordnung – musste aber auf Nachfrage einräumen, er kenne die von B. genannte Vereinbarung. Richter Meißner ist nahe dran, das Verfahren einzustellen. Aber erst will er die Vereinbarung sehen. Der Prozess wird daher fortgesetzt.