Montag, 26.11.2012

Knapp fünf Jahre Haft für Aussteiger aus dem Rockermilieu

Als Aussteiger aus der Rockerszene muss ein Berliner Racheakte fürchten. Der 25-Jährige hatte das Gesetz des Schweigens gebrochen und kriminelle Rocker auf die Anklagebank gebracht. Er selbst muss nun aber auch hinter Gitter.

Berlin. Ein Aussteiger aus dem Rockermilieu ist am Montag wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der ebenfalls angeklagte Ex-Präsident einer Unterstützergruppe des Rockerclubs Bandidos erhielt vom Berliner Landgericht viereinhalb Jahre Gefängnis. Das Gericht sprach in seinem Urteil gegen die beiden von einer menschenverachtenden Gesinnung und Selbstjustiz.

Beide waren an Überfällen auf einen verfeindeten Rocker und auf zwei Frauen beteiligt. Zwei weitere Männer, die selbst keiner Gruppe angehören, erhielten wegen Beteiligung an dem Angriff auf den anderen Rocker jeweils vier Jahre und drei Monate Haft.

Der Überfall auf den Hells Angel sei ein Präventivschlag gewesen, um ein Mitglied eines anderen Rockerclubs auszuschalten, erklärte der Richter. Der Mann erlitt einen tiefen Messerstich in den Oberschenkel. Der eigentliche Täter ist bereits zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Bei dem anderen Überfall vom 31. März 2010 waren eine Mutter und ihre Tochter, die nichts mit der Rockerszene zu tun haben, in ihrer Wohnung gefesselt worden. Der 25-Jährige und seine drei Komplizen raubten Geld und Schmuck im Wert von 7.000 Euro. Die beiden Frauen leiden bis heute unter Angstzuständen.

Die Staatsanwältin hatte fünf Jahre Haft für den Aussteiger beantragt. Besonders strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass sich der 25-Jährige durch sein großes Maß an Aufklärungshilfe selbst in Gefahr gebracht habe. Es sei ihm hoch anzurechnen, „dass er trotz aller Anfeindungen seinen Mann steht“, hatte die Anklägerin betont. Vorstrafen von drei Jahren und zehn Monaten Haft bezog das Gericht in sein Urteil ein.

Nach seiner Festnahme hatte sich der damals 24-Jährige entschlossen, mit seiner kriminellen Vergangenheit abzuschließen. Anfang September hatte er dann als Kronzeuge erstmals in einem Prozess um Brandstiftung das in der Rockerszene geltende Gesetz des Schweigens gebrochen. In etwa 60 Vernehmungen hatte er zahlreiche Straftaten bekanntgemacht. (dpa)

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