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Kleingarten-Ärger in Heidenau

In einer Kleingartensparte in Großsedlitz trat jetzt ein, was eigentlich verhindert werden sollte: Verkauf und Kündigung.

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© Dirk Zschiedrich

Von Heike Sabel

Heidenau. Die Kleingartensaison ist vorbei. Bei den Gärtnern der Heidenauer Sparte „Goldene Ähre“ ist dennoch an Ruhe nicht zu denken. Unter den Mitgliedern geht die Sorge um die Zukunft um. Alles begann vor drei Jahren. Damals dachte der Verein, alles richtig gemacht zu haben. Statt zu kaufen, blieb man beim Pachtverhältnis. Das versprach Sicherheit. Doch nun kommt es anders. Die SZ beantwortet Fragen, die sich nun auch andere Kleingärtner stellen.

Der Kleingarten-Ärger in Heidenau

Was passierte vor drei Jahren mit den Gärten?

Der Freistaat Sachsen verkaufte die beiden Grundstücke der Kleingartenanlage „Goldene Ähre“ an die Meerbuscher Gartenland GmbH. Der Verein hätte damals auch kaufen können, lehnte aber ab. Es blieb beim Pachtverhältnis. Der Kaufpreis war, weil es sich um Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz handelt, sehr gering: unter einem Euro pro Quadratmeter. Die GmbH, die sich später in MS Gartenreich umbenannte, kaufte die Grundstücke, um ein Geschäft zu machen. Sie wollte die Gärten einzeln verkaufen, also Eigentumsgärten daraus machen.

Dies ist jedoch rechtlich nicht möglich, sagte der Territorialverband der Kleingärtner schon damals. „Wir mussten uns immer wieder gegen Pachterhöhungen und den Verkauf von Gärten wehren“, sagt Geschäftsführerin Susanne Russig. Weil das mit dem Geschäft nicht klappte, will die MS Gartenreich die Grundstücke wieder loswerden. Erfolgreich, wie die „Goldene Ähre“ zeigt.

Was bedeutet der Verkauf für die Kleingärtner?

Verkauft wurde ein Grundstück mit fünf Gärten und den bisherigen Stellflächen für die Kleingärtner. Käufer ist ein Heidenauer, der einen der fünf Gärten gepachtet hat. Er hat dem Kleingartenverein angekündigt, den Pachtvertrag zum nächsten Jahr zu kündigen. Unter den Kleingärtnern herrscht Aufregung. „Ist das zulässig, obwohl wir als Mitglieder gegen einen Verkauf waren?“, fragt Simone Hanisch, die seit März Mitglied der Kontrollkommission der „Goldenen Ähre“ ist.

Die MS Gartenreich kann ihre Grundstücke verkaufen an wen sie will, jedoch keine einzelnen Gärten an deren Pächter. „Hier haben wir als Pächter und auch der Verein kein Mitspracherecht“, sagt Susanne Russig vom Territorialverband. Nur die Stadt Heidenau hat ein Vorkaufsrecht, wenn sie das Grundstück für ihre städtebaulichen Pläne benötigt. Dies war aber nicht der Fall. Der Verband habe mehrfach versucht, die Stadt Heidenau zu bewegen, die Grundstücke vom Freistaat Sachsen zu kaufen, um die Anlage zu sichern. Bürgermeister Jürgen Opitz (CDU) verteidigt die Zurückhaltung. Die Stadt benötige die Flächen nicht zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Kleingärtner fühlen sich getäuscht – vom neuen Eigentümer, vom Territorialverband und letztlich auch von der Stadt Heidenau. „Uns gehen wertvolle Gärten und Parkplätze verloren, die wir selbst errichtet haben“, sagt Simone Harnisch.

Der Territorialverband ist Pächter, ihn gehe es nichts an, wenn der Eigentümer sein Grundstück verkauft. Der Pachtvertrag geht kraft Gesetz auf den neuen Eigentümer über, wie bei einem Mietshaus. Die Mitglieder des Vereines haben Unterpachtverträge mit dem Territorialverband und nicht mit dem Grundstückseigentümer.

Kann den Kleingärtnern einfach so gekündigt werden?

Ja, weil das Grundstück als Bauland ausgewiesen ist. Der neue Eigentümer kann dem Territorialverband den Zwischenpachtvertrag kündigen. Der muss dann den Gartenfreunden den Unterpachtvertrag kündigen. „Wir werden auf alle Fälle auf die Zahlung der gesetzlichen Entschädigung für die Parkplatzflächen bestehen“, sagt Susanne Russig.

Natürlich sei es für den Verein nicht schön, fünf Gärten und viele Parkplätze zu verlieren. Es zeichne sich jedoch eine Lösung ab. Drei Gartenfreunde wollen mit dem neuen Eigentümer einen Pachtvertrag als Wochenend- und Erholungsgarten abschließen. Das bedeutet höhere Pacht und weniger Kündigungsschutz, aber auch mehr Möglichkeiten bei Bebauung und Anpflanzungen.

Darf aus Kleingartenland Bauland gemacht werden?

Das verkaufte Grundstück ist bereits als Bauland ausgewiesen. Es ist also keine Umwidmung. Sonst ist das natürlich nicht möglich. Heidenau hat keinen beschlossenen Flächennutzungsplan, nur einen Entwurf. Da es für das betreffende Grundstück keinen Bebauungsplan gibt, könne ein ordnungsgemäßer Bauantrag nicht abgelehnt werden, sagt Bürgermeister Opitz. Die Kleingärtner waren kürzlich in seine Sprechstunde gekommen und hatten ihre Enttäuschung kundgetan. Am Mittwoch beraten Opitz und der Territorialverband wieder – konkret zur „Goldenen Ähre“, aber auch, wie Kleingärten als Dauergartenland gesichert werden können.

Der Kleingartenverein will im Vorstand noch entscheiden, ob er sich rechtlich beraten lässt.

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