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Kita-Eigenbetrieb ist rechtswidrig

Das Dresdner Verwaltungsgericht hat den städtischen Kita-Eigenbetrieb für rechtswidrig erklärt. Wie erst jetzt bekannt wurde, wies es bereits am 3. April eine Klage der Stadt ab.

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© Symbolfoto: dpa

Das Dresdner Verwaltungsgericht hat den städtischen Kita-Eigenbetrieb für rechtswidrig erklärt. Wie erst am Dienstag bekannt wurde, wies es bereits am 3. April eine Klage der Stadt ab. Die Verwaltung hatte sich gegen eine Weisung der Landesdirektion gewehrt. Die Stadt muss nun entweder in Berufung beim Oberverwaltungsgericht gehen oder einen Teil des Eigenbetriebs in die Struktur der Stadtverwaltung zurückführen. „Wir werden mit aller notwendigen Sorgfalt entscheiden, ob wir in Berufung gehen“, sagte Sozialbürgermeister Martin Seidel (parteilos). Seiner Aussage nach hat die Entscheidung jedoch keinerlei Auswirkungen auf die städtischen Kitas. „Sie könnten weiter in Form eines Eigenbetriebes geführt werden.“

Die Landesdirektion hatte die Struktur des Eigenbetriebs moniert, weil angeblich ein Interessenkonflikt besteht: Der Eigenbetrieb übernimmt die wirtschaftliche Führung der Kitas in städtischer Trägerschaft. Gleichzeitig nimmt er hoheitliche Aufgaben war. Sollte die Stadt auf eine Berufung verzichten, könnte das auch Folgen für andere städtische Töchter haben. Auch das Friedhofswesen, die Sportstätten der Stadt, die Kliniken Friedrichstadt und Neustadt sowie die Stadtentwässerung sind als Eigenbetriebe organisiert. (SZ/fra/win)