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Kinderpornos auf dem Rechner

Der Meißner will nichts damit zu tun haben. Sein Computer sei gehackt worden. Das wird von einem Gutachter widerlegt.

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© Symbolbild/dpa

Von Jürgen Müller

Meißen. Das Internet ist nicht nur grenzenlos, sondern auch ein Tummelplatz für Straftäter. Ein rechtsfreier Raum ist es deswegen nicht. Immer besser gelingt es, Cyber-Kriminalität aufzuspüren. Das musste jetzt auch ein Meißner am eigenen Leib erfahren, den Sünden aus der Vergangenheit einholten. Er hinterließ wie alle User Spuren im virtuellen Netz. Spuren, die die Ermittler zu ihm führten. Und deretwegen er nun vor dem Meißner Amtsgericht sitzt.

Erwerb, Besitz und Verbreiten von kinderpornografischen Schriften werden dem Mann vorgeworfen. Das ist kein Kavaliersdelikt, Geldstrafe sieht das Strafgesetzbuch dafür nicht vor. Dem Mann drohen mindestens drei Monate und höchstens fünf Jahre Haft.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung in Meißen wurden bei dem Mann auf seinem Computer und einem Laptop mehrere Fotos mit sexuellen Handlungen von Kindern gefunden. Die Staatsanwältin beschreibt in der Anklageschrift die Aufnahmen deutlich. Details sollen hier erspart bleiben, nur soviel. Es sind etwa neun bis zwölfjährige nackte Mädchen in eindeutigen Posen zu sehen.

Der Angeklagte streitet die Taten rundweg ab. „Was soll ich dazu sagen, ich habe damit nichts zu tun“, sagt er. Sein Computer sei gehackt, sein Passwort geknackt worden. Der PC sei kaputt gegangen. „Er hat gequalmt, danach ließ er sich nicht mehr hochfahren.“ Er habe ihn nur noch zum Musikhören genutzt. Weil der Rechner nicht mehr funktionierte, habe er sich einen Laptop zugelegt. Der sei mit Viren verseucht gewesen. Wann der alte Rechner kaputtgegangen sei, das weiß er nicht mehr so genau. Mal war es vor drei Jahren, mal 2010. Die strafbaren Dateien wurden auf dem Rechner ab September 2011 gespeichert, auf dem Notebook bis Mai 2014.

Das Gericht hat extra einen Sachverständigen aus München einfliegen lassen, um die Sache aufzuklären. Der hat die Geräte untersucht und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. Es wurden mit dem Computer Kinderpornos getauscht, der Mini-Tower stand mit einem Tauschprogramm in Verbindung. „Er stand nachweislich mit einem anderen Rechner in Verbindung.“ Das dies ohne Wissen und Zutun des Angeklagten geschah, schließt der Gutachter aus. Ein Account mit einem aktuellen Foto des Angeklagten war eingerichtet. Das passt nicht zusammen mit den Angaben, dass der Rechner seit 2010 kaputt war. Der angeblich defekte Rechner hat 2012 noch funktioniert. Er wurde noch im März 2014 nachweislich heruntergefahren. Auch das Programm Windows 7 war schon installiert. Das gibt es erst seit 2011. Von den 435 Bildern waren viele im „Papierkorb“ abgelegt, also nicht endgültig gelöscht und somit jederzeit wieder herzustellen. Auch auf dem Notebook, das nach Angaben des Angeklagten mit einem Anti-Virenprogramm geschützt war, fanden sich strafbare Dateien.

Der Gutachter widerlegt die Aussagen des Angeklagten vollständig. „Es gab keine Viren, es gab kein Hacken, es fanden sich keinerlei Hinweise auf Trojaner“, sagt der Computerexperte. Nach dem Gutachten gibt es nichts mehr zu leugnen. Die Richterin verurteilt den Meißner zu einer Haftstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Aufgeflogen waren die Taten übrigens durch ein anderes Strafverfahren wegen Kinderpornografie. Die Spuren der Bilder führten zum Rechner des Angeklagten.