Merken

Keine Milde für Angreifer mit Nazi-Helm

Der Geisinger rastete am Rodelhang aus und provozierte – nicht zum ersten Mal.

Teilen
Folgen
© Frank Baldauf

Von Franz Herz

Dippoldiswalde/Altenberg. Schöne Tage sind nichts für den 34-jährigen Wahl-Geisinger, der am Freitag in Dippoldiswalde vor der Richterin stand. Am 17. Januar war schönes Wetter, und er ist auf den Rodelhang gegangen, mit seinem Schlitten und einer Flasche Rum im Rucksack. Dort war es dann zu einem Zusammenstoß gekommen, der Aufsehen erregte. Denn der Rodler war ausgerastet. Den afghanischen Asylbewerber, mit dem er zusammengestoßen war, hatte er mit seinem Helm und der Faust geschlagen. Als der am Boden lag, hatte er ihn auch noch mit Füßen getreten. Einen anderen Afghanen, der zu Hilfe kommen wollte, hatte er weggestoßen. Aufgehört hatte er erst, als andere Rodler eingegriffen. Diese Prügelei erregte besonderes Aufsehen, weil er dabei einen Helm mit einem Hakenkreuz darauf trug, sich ein Hitlerbärtchen rasiert und er noch mehrfach den Hitlergruß gezeigt hatte. Am Freitag ist er nun ebenfalls bei schönstem Sonnenschein in Dippoldiswalde zu einem Jahr Haft verurteilt worden.

In den Gerichtssaal kam er in Handschellen. Denn der Geisinger sitzt bereits in Dresden ein. Er stammt aus Rheinland-Pfalz und hat dort vor verschiedenen Gerichten schon ein Dutzend Vorstrafen gesammelt. Ein Urteil aus Ludwigshafen von 2014 wegen räuberischer Erpressung war auf Bewährung ausgesetzt. Er hatte aber die geforderten Arbeitsstunden nicht geleistet. Deswegen hatte das Amtsgericht Dippoldiswalde die Bewährung im vergangenen Dezember widerrufen, und er musste jetzt einrücken.

Zuvor hat er sich aber noch das Ding am Geisinger Rodelhang geleistet. Den Vorfall gab der Angeklagte von Anfang an weitgehend zu. Warum er so gehandelt hatte, darüber gab er selbst kein schlüssiges Bild, und auch sein Verteidiger sah in dem Verhalten Widersprüche, die sich nicht aufklären lassen. Seine Aggression erklärte er mit Alkohol. An dem Tag hätte er schon drei, vier Bier getrunken und Rum. Nachdem der Afghane mit ihm zusammengestoßen war, sei der lachend mit ausgestrecktem Finger auf ihn zugekommen. Davon hätte er sich provoziert gefühlt. Es war nicht das erste Mal, dass er seine Beherrschung verloren hat, wie die Vorstrafen zeigen.

Immer wieder vor Gericht

Der Angeklagte hat seit 1998, seitdem er strafmündig ist, immer wieder mit Gerichten zu tun. Körperverletzungen, Drogen, vorsätzlicher Vollrausch, Hausfriedensbruch, Beleidigung, räuberische Erpressung und andere Straftaten stehen im Bundeszentralregister. Nach einer Ausbildung zum Dreher und Fräser war er 2010 nach Kambodscha ausgewandert, wie er berichtete. Wenig später kehrte er nach Deutschland zurück. Er wohnte jetzt nicht mehr in Rheinland-Pfalz, sondern war nach Geising gezogen zu seinem Vater. Hier stand er in der Zwischenzeit vor Gericht wegen Erschleichens von Leistungen.

Angesichts der Vorgeschichte hat die Richterin eine klare Entscheidung getroffen. Ihr Urteil fiel deutlich härter aus, als es selbst die junge Staatsanwältin gefordert hatte. Diese hatte fünf Monate Haft auf Bewährung beantragt. Der Verteidiger ist dem gefolgt. Die Strafrichterin verhängte aber eine Freiheitsstraße von einem Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen – ohne Bewährung. Bewährungsstrafen hatte der Angreifer vom Rodelhang genügend gesammelt und nichts draus gelernt. „Sie haben aber so reagiert, wie Sie immer reagieren. Das ist ihr Verhaltensmuster seit Jahren. Sie hätten lange Gelegenheit gehabt, daran etwas zu ändern“, sagte die Richterin. Dass er mit Schuhen gegen das Gesicht getreten hat, macht die einfache Körperverletzung zu einer gefährlichen Körperverletzung. Er war alkoholisiert und hatte deshalb eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Das kann strafmildernd wirken. Aber wer immer wieder unter Alkohol straffällig wird, für den gibt es keine Milde mehr. Die Strafe hätte härter ausfallen können, wenn er sich nicht bei den beiden Afghanen entschuldigt hätte und im Prozess von Anfang an geständig gewesen wäre. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.