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Keine Gnade für Wiederholungstäter

Ein 50-jähriger Facebook-Hetzer muss für eine Beleidigung büßen. Auch wenn er sie nicht selbst in sein Profil geschrieben hat.

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Von Christoph Springer

Nur ein Drittel der geplanten 45 Minuten brauchte Richter Arndt Fiedler, um Ralf S. zu überzeugen. Dann zog der Dresdner seinen Einspruch zurück und akzeptierte die 1 200 Euro Strafe, die er für eine Beleidigung im Internet zahlen soll. S. schüttelte den Kopf, packte seine Siebensachen und ging aus dem Gerichtssaal. Er muss die Verantwortung dafür übernehmen, dass eine Frau in seinem Facebook-Profil als „Assischlampe“ bezeichnet wurde.

Nach Kräften hatte sich der 50-jährige Pegida-Anhänger, der nicht das erste Mal wegen Beleidigung vor Gericht stand, gegen den Strafbefehl gewehrt. Beim ersten Verhandlungstermin im Januar behauptete er, bei einer Party bei ihm zu Hause habe ein „in Ungarn lebender Österreicher“ den Begriff geschrieben. Fiedler forderte Beweise und setzte einen zweiten Termin an.

Am Donnerstag hoffte der 50-Jährige auf Absolution. Doch es kam anders. Der Richter sagte, S. sei auch dann voll für die Beleidigung verantwortlich, wenn er sie nicht selbst geschrieben hat. Schließlich stehe in den Facebook-Regeln, dass der Profilinhaber keine andere Person auf seine Seite zugreifen lassen darf. Außerdem sei es nicht erlaubt, „Inhalte zu posten, die Rechte anderer verletzten“. Die Beleidigung verletzte aber das Persönlichkeitsrecht.

Als ob das nicht schon gereicht hätte, schob Arndt Fiedler noch eine weitere Begründung für die Schuld des 50-Jährigen nach. Ralf S. sei auch selbst der Ansicht, dass „Assischlampe“ der richtige Begriff für die Dresdnerin war, meint Fiedler. Das schlussfolgert er aus der Tatsache, dass der 50-Jährige das Wort zwar von seiner Seite gelöscht hat, die Sache damit aber als erledigt ansah. Es fehlte eine Entschuldigung. Mit dieser wortlosen Löschaktion habe S. gezeigt, dass er einverstanden war mit der Beleidigung, sagte der Richter.

Die 1 200 Euro sind nicht die einzige Geldstrafe, die der Dresdner für eine Beleidigung zahlen muss. Das Landgericht Dresden verurteilte ihn Anfang Januar zu 500 Euro, weil er einen Politiker als Parasiten bezeichnet hatte.