Merken

Keine Einschulung in Waltersdorf

Es gibt zu wenige Schulanfänger. Der Freitstaat will deshalb die Grundschule schließen. Die Gemeinde sieht keine Möglichkeit mehr, das zu verhindern.

Teilen
Folgen
NEU!
© Matthias Weber

Von Holger Gutte

Die Zahl der Schulanfänger reicht nicht für zwei Grundschulen, nun drängt auch noch das sächsische Kultusministerium. Dieses will zum 31. Juli dieses Jahres seine Mitwirkung an der Unterhaltung der Waltersdorfer Grundschule entziehen und hat die Gemeinde Großschönau, zu der Waltersdorf gehört, aufgefordert, Stellung dazu zu nehmen. Der Gemeinde sind dabei die Hände gebunden: „Die Fakten der Anmeldezahlen sprechen für sich“, sagt Bürgermeister Frank Peuker (SPD. Man könne darum auch nicht gegen das sächsische Schulgesetz argumentieren. Das habe die Gemeinde in ihrer Stellungnahme so geschrieben, sagt der Bürgermeister.

In einer Sondersitzung haben die Gemeinderäte am Dienstag über diese Stellungnahme abgestimmt. Ergebnis: Mit großer Mehrheit haben die Räte die Stellungnahme der Gemeinde zustimmend zur Kenntnis genommen. Dabei gab es neun Ja- und drei Nein-Stimmen sowie zwei Stimmenthaltungen.

Mit Stand 16. März lagen an der Grundschule in Waltersdorf acht und an der Pestalozzi-Grundschule in Großschönau 35 Anmeldungen für die 1. Klasse vor. Damit haben sich in Waltersdorf weniger Schüler angemeldet, als für die Bildung einer 1. Klasse vorgeschrieben sind. 15 müssten es demnach sein. Nach einem Gemeinderatsbeschluss vom Vorjahr gilt hier aber zudem noch die Regelung, dass sich die Klassenstärke in Großschönau und Waltersdorf um maximal fünf Schüler nicht unterscheiden darf. Deshalb hatte für die Abgeordneten nun auch eine vom Schulförderverein bei der Gemeinde eingereichte Liste, auf der Eltern für 15 Erstklässler ihr Interesse an einer Einschulung in Waltersdorf bekundeten, keinen Einfluss mehr darauf.

Angesichts der Schülerzahlen und der Berücksichtigung der Gemeinderatsbeschlüsse kann im kommenden Schuljahr keine 1. Klasse in Waltersdorf gebildet werden. Demnach würde jetzt nur eine 2. Klasse an der Schule verbleiben, was, so das Ministerium aus pädagogischen und organisatorischen Gründen nicht zulässig ist. Die Pestalozzi-Grundschule in Großschönau habe dagegen ausreichend Aufnahmekapazitäten für alle Schüler, heißt es weiter.

Vor dem Beschluss zur Stellungnahme gab es noch einmal eine rege Diskussion unter den Gemeinderäten. Ein Änderungsantrag von Wolfgang Uhr (SPD), darin mit aufzunehmen, dass die Schule vielleicht in zwei Jahren wieder gebraucht werden könnte, weil es dann 72 Kinder in der Gemeinde im Einschulungsalter gibt, wurde mehrheitlich abgelehnt. Gemeinderat Volker Hofmann (SPD) verwies darauf, dass sich die Gemeinderäte 2017 dazu bekannt hatten, für gleiche Lernbedingungen für alle Schüler zu sorgen. „Wir wollten nicht gute Lernbedingungen für eine Minderheit in Waltersdorf zu ungunsten einer Mehrheit der Schüler in Großschönau“, sagte er. Deshalb sei beschlossen worden, dass der Unterschied bei der Klassenstärke zwischen Waltersdorf und Großschönau maximal fünf Schüler nicht übersteigen darf.

Als Waltersdorfer bedauerte dagegen SPD-Gemeinderat Torsten Hänsch den Mehrheitsbeschluss. Er lobte das Engagement der Eltern und des Schulfördervereins. Und er hat kein Verständnis dafür, dass es für die Waltersdorfer Schule keine Lösung gibt. Für ihn hätten hier Gemeinderat und -verwaltung versagt, sagte er. Er habe mehrfach angeregt, sich mit den Eltern, der Schule und der Kita an einen Tisch zu setzen und über das Problem zu reden. „Es gab immer nur ein dafür oder dagegen, kein Miteinander“, so Torsten Hänsch.

Dem widersprachen aber gleich mehrere Abgeordnete. Die Schule sei im Rat über viele Jahre mehrfach ein Thema gewesen. Zwölf Beschlüsse zur Schule hat es seit der Wiedereröffnung 2004 gegeben, informierte Amtsleiter Peter Pachl. Die zahlreich anwesenden Waltersdorfer bedauerten zum Schluss, dass sie bei der außerordentlichen Sitzung kein Rederecht hatten.

Rechtsaufsicht: Keine Befangenheit

Schon im Vorfeld der jetzigen Sondersitzung hatte die Gemeinde zum Thema Grundschulen auch eine Antwort vom Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde erhalten. Die Gemeinde musste sich dort wegen einer Anfrage von Waltersdorfs Ortsvorsteherin und Gemeinderätin Karin Szalai (Freie Wähler) erklären. Diese wollte geprüft haben, ob 2017 eine Gemeinderätin an zwei Abstimmungen zu den beiden Grundschulen hätte wegen Befangenheit nicht mit abstimmen dürfen, weil sie Lehrerin ist. „Das war aber alles in Ordnung“, sagte Kommunalamtsleiter Karl Ilg auf Nachfrage der SZ. Eine Befangenheit liege in diesem Fall bei der Gemeinderätin nicht vor, weil für sie weder ein Vor- noch Nachteil zu erkennen ist, so Ilg.