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Katzen haben ab sofort Ausgeh-Verbot

In Pratzschwitz wurde bei einer Wildente das Geflügelpest-Virus nachgewiesen. Das hat weitreichende Auswirkungen.

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© picture alliance / dpa

Sebnitz/Pirna. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat seinen ersten Vogelgrippe-Fall. Wie das Landratsamt am Montag mitteilte, wurde am Kiessee Pirna-Pratzschwitz am Sonnabend eine tote Wildente gefunden, bei der sich am Sonntag nach einer Labor-Untersuchung eine Infektion mit dem Geflügelpest-Virus H5N8 bestätigte. Das Landratsamt richtete daraufhin einen Sperrbezirk ein, der das Gebiet zwischen Heidenau, Dohna, Pillnitz, Graupa und dem Westen von Pirna umfasst. Die Auflagen in diesem Sperrbezirk betreffen nicht nur Landwirte.

Was müssen Geflügelhalter im Sperrbezirk beachten?

Im festgelegten Sperrbezirk gelten für Tierhalter strenge Auflagen. Für Geflügel wie Hühner, Enten, Gänse, aber auch Tauben gilt Stallpflicht. Fremde – außer dem Tierarzt – dürfen die Ställe nicht betreten, es dürfen zudem keine Vögel aus dem Bestand herausgenommen werden. Untersagt ist auch der Verkauf von Fleisch, das von Geflügel aus dem Sperrbezirk stammt, sowie von Brut-Eiern. Selbst der Transport von Geflügel durch das Sperrgebiet hindurch unterliegt Einschränkungen: Er ist nur auf der Autobahn und auf Fernstraßen in geschlossenen Fahrzeugen erlaubt.

Der Sperrbezirk gilt bis aus Widerruf, mindestens aber 21 Tage lang, teilt das Landratsamt mit. Sollte es dabei bleiben und keine weiteren Vogelgrippe-Fälle auftreten, könnten Gänsehalter aus dem Gebiet also Glück haben, dass sie ihre Festgänse noch kurz vor Weihnachten verkaufen dürfen.

Welche Auflagen gelten für Haustiere?

Auch Hunde- und Katzenhalter im Sperrbezirk müssen sich an strenge Auflagen halten. Hunde dürfen nicht mehr von der Leine gelassen werden, und für Katzen ist Freigang verboten. So soll das Risiko minimiert werden, dass die Tiere in Kontakt mit Wildvögeln kommen und möglicherweise das Virus weiterverbreiten. Die Zahl der Vogelgrippe-Fälle in Deutschland ist seit Anfang November kontinuierlich gestiegen.

Gibt es auch außerhalb des Sperrbezirks Einschränkungen?

Um das Sperrgebiet hat das Landratsamt ein sogenanntes Beobachtungsgebiet verfügt. Dieses bildet einen großen Kreis um Pirna herum – von Kreischa und Dresden-Striesen im Westen über Rossendorf, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Wehlen, Lohmen und Struppen bis Friedrichswalde-Ottendorf im Süden. Auch hier muss Geflügel im Stall bleiben, und auch hier dürfen Hunde und Katzen bis auf Weiteres nicht frei laufen. Generell untersagt sind im Landkreis momentan Rassegeflügelschauen und Geflügelmärkte. Der Rassegeflügelzüchterverein Ehrenberg hatte am Sonnabend seine Schau auf Anweisung des Landratsamtes abbrechen müssen. Wer gegen die Verfügungen des Landratsamtes verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 30 000 Euro.

Was soll ich tun, wenn ich einen verendeten Vogel finde?

Das Landratsamt hat ein Bürgertelefon eingerichtet, über das Funde von verendeten Wildvögeln gemeldet werden können. Das Veterinäramt holt die Kadaver ab, um sie untersuchen zu lassen. Auch Geflügelhalter, bei denen in den kommenden Wochen Tiere sterben, sind verpflichtet, dies dem Landratsamt zu melden. Sie dürfen die Kadaver nicht einfach entsorgen.

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